Künftig können Kunden der R+V Versicherung durch die Überarbeitung der MietkautionsBürgschaft in einem Vertrag mehrere Bürgschaften einschließen.
Bisher musste der Mieter, wenn er beispielsweise bei Miete einer Zweitwohnung oder bei einem Umzug eine weitere Bürgschaft benötigte, einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Auch neu ist die Beitragszahlung für die Bürgschaft nur bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, denn bislang musste der Kunde den Beitrag bis zur endgültigen Freigabe durch den Vermieter weiterzahlen.