Das Kind ist 18 und beginnt nach den Sommerferien ein Studium, eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr oder absolviert einen Bundesfreiwilligendienst: Trotzdem können Eltern weiterhin Kindergeld erhalten - und zwar bis das Kind 25 Jahre alt ist.
Wer bekommt wieviel Kindergeld?
Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr
- Das Kind studiert oder absolviert eine Berufsausbildung; das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium.
- Das Kind findet keinen Ausbildungsplatz und kann deshalb seine Berufsausbildung noch nicht beginnen, oder es wartet auf einen Studienplatz.
- Das Kind leistet ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst.
- Das Kind macht eine Pause von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; das gilt als "Zwangspause" oder Übergangszeit.
Kindergeld für ein verheiratetes Kind
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