Der Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes enthält vielversprechende Vorschläge, jedoch sind Nachbesserungen nötig. Der BVI fordert unter anderem die steuerliche Flankierung der erweiterten Investitionsmöglichkeiten in Erneuerbare-Energien-Anlagen und lehnt Einschränkungen von Aktionärsrechten ab.