Um sorgenfrei in das Ausland zu reisen, ist es wichtig, sich den passenden Auslandskrankenschutz zu sichern. Ein Vergleich lohnt sich, denn der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet sich in puncto Auslandskrankenschutz teilweise beträchtlich. Dabei spielt auch das Zielland eine Rolle.
Bei einem Urlaub in einem EU-Staat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besteht unabhängig vom Anbieter eine Art Grundabsicherung. Das gilt auch – trotz Brexit – weiterhin für Großbritannien. Gesetzlich Versicherte aus Deutschland haben in diesen Ländern denselben Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen wie Versicherte des Gastlandes – das kann auch Arzneimittel und ggf. Operationen umfassen. „Die deutschen Krankenkassen übernehmen aber nur die Kosten, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. „Sind die Behandlungskosten im Reiseland höher, muss der Versicherte die Differenz selbst tragen“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de.
Achtung: Diese Leistungen müssen selbst getragen werden!
Selbst zahlen müsse man zudem Behandlungen durch Privatärzte und auch einen Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland. Und Achtung: Außerhalb der EU zahlen die gesetzlichen Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen gar nicht! „Es ist daher ratsam, vorab den genauen Leistungsumfang und die Kostenübernahme bei Auslandsreisen bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen“, ergänzt der Experte.
Auslandsnotfallservice im Angebot?
Wer im Auslandsurlaub zum Beispiel nach einem Unfall sofort an deutsch- oder englischsprachige Ärzte oder Krankenhäuser vermittelt werden möchte, sollte vor Reiseantritt prüfen: Bietet meine Krankenkasse eine 24/7 erreichbare Hilfehotline an? 43 Krankenkassen geben derzeit beim Vergleichsportal an, einen solchen Service zu haben – die Mehrzahl der 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dagegen nicht!
Private Zusatzversicherung bietet optimalen Schutz
Um sicher zu sein, eine möglichst gute Versorgung zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer günstigen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. „Diese darf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden. Viele Krankenkassen haben aber mit privaten Versicherern Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch erhalten gesetzlich Versicherte häufig günstigere Konditionen als beim Direktabschluss mit dem Versicherer“, erklärt Thomas Adolph.
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