Ab Juli 2024 ist es so weit: Der angekündigte Zuschlag zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten wird erstmalig ausgezahlt. Hier in Kürze die wichtigsten Fakten:
Wer hat einen Anspruch?
Einen Anspruch auf den Zuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch Nachfolgerenten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten einen Zuschlag.
Muss ein Antrag gestellt werden?
Der Zuschlag wird ab Juli 2024 automatisch an alle Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die einen Anspruch haben. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag stellen.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Der Zuschlag beträgt bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5 Prozent.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Stufen:
Ab Juli 2024 wird der Zuschlag auf der Grundlage des Rentenzahlbetrages errechnet. Er wird unabhängig von der Rente jeweils zwischen dem 10. und 20. eines Monats ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Er wird dann zusammen mit der Rente ausgezahlt.
Weitere Informationen dazu sowie einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf der Internetseite unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/rentenzuschlag.
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