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Die Versicherer begrüßen, dass die Verkehrssicherheit bei den Änderungen im Straßenverkehrsrecht entgegen den ersten Plänen auch weiterhin Priorität haben wird. Allerdings sollten Städte, Kreise und Gemeinden auch die Freiheit bekommen, die Verkehrssicherheit mit präventiven Maßnahmen zu verbessern.
„Länder und Kommunen bekommen zwar mehr Spielraum für die Einrichtung von Radwegen, Busspuren und Tempo-30-Zonen – aber damit sollen vor allem Ziele des Klima- und Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung erreicht werden“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit dürften weiterhin nur auf Grundlage aufwendiger Gefährdungsanalysen oder nach schweren Unfällen umgesetzt werden. „Die Verantwortlichen in den Städten, Kreisen und Gemeinden wissen sehr gut, wo welche Gefahren im Straßenverkehr drohen und wie diese entschärft werden könnten“, sagt Käfer-Rohrbach. So müsse es zum Beispiel einfacher möglich sein, an Stellen mit vielen Fußgängern oder bei fehlenden Radwegen die Geschwindigkeit zu beschränken. „Ausgerechnet für solche Maßnahmen bleiben die bürokratischen Hürden aber unverhältnismäßig hoch“, so Käfer-Rohrbach.
Anlass der Kritik ist die heute vom Bundesrat beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie eine geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Kommunen sollen neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren verkehrspolitischen Entscheidungen berücksichtigen.
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