ConceptIF verbessert D&O-Versicherung für Manager

Hand stoppt Dominosteine in Form von Menschen
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Die Hamburger ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, der Assekuradeur für das private und gewerbliche Komposit-Versicherungsgeschäft in der ConceptIF Group AG, hat die Versicherungsbedingungen ihrer persönlichen D&O-Versicherung „ChefSache by Berkley“ einem Upgrade unterzogen. Sublimits wurden erhöht und Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen kundenfreundlich geregelt.

Neu aufgenommen wurde die Kostendeckung bei Verhandlungen über eine Abtretung von Deckungsansprüchen. Die D&O-Police wird nicht nur über die unternehmenseigene CIF-Plattform, sondern auch über die Plattform des Insurtechs Finlex angeboten.

Die verbesserte persönliche D&O-Police „ChefSache by Berkley“, eine Kooperation mit dem Risikoträger Berkley Deutschland, zeichnet sich durch weitreichende Versicherungsbedingungen aus, die Managern beziehungsweise. Organen von GmbH, Aktiengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften einen umfassenden Versicherungsschutz für ihr Privatvermögen bei beruflichen Pflichtverletzungen bietet.

Höhere Sublimits

Sublimits für ergänzende Leistungen, etwa die Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wurden auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht (vormals: 30 Prozent).

Kundenfreundliche Regelung der Kardinalpflichten

Grundsätzlich sind die Hürden für den Nachweis von Pflichtverletzungen durch Manager bzw. Organe hochgesteckt. Der Schadenregulierer (Versicherer) muss objektive als auch subjektive Voraussetzungen einer wissentlichen Pflichtverletzung lückenlos nachweisen. Anders sieht es bei den sogenannten Kardinalpflichten aus, den wesentlichen bzw. elementaren Hauptpflichten von Führungskräften. Werden diese Pflichten verletzt, trägt der D&O-Versicherer in der Regel nicht die Beweislast und könnte somit die Schadenregulierung ablehnen.

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich Versicherer auf die Verletzung von Kardinalpflichten berufen und die Deckung verweigern. Die Versicherungsbedingungen bringen hier meist wenig Klarheit. „ChefSache by Berkley“ hat nun diesen strittigen Punkt über die Beweislastregeln bei Kardinalpflichtverletzungen geklärt und in den Versicherungsbedingungen definiert (§5 „Risikoausschlüsse“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von „ChefSache by Berkley“, 2024). Im Versicherungsfall liegt die Beweislast beim Versicherer.

Immaterielle Schäden versichert

D&O-Versicherungen regulieren in der Regel Vermögenschäden. Die ConceptIF-Police geht über diesen Standard hinaus und deckt neuerdings auch immaterielle Schäden – etwa Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verletzung der Datenschutzverordnung ergeben können.

Kostendeckung bei Abtretung

„ChefSache by Berkley“ greift bereits einen in Schadenfällen erkennbaren Trend auf und deckt die Kosten für ein versichertes Organ, wenn das Mandatsunternehmen auf Ebene einer gegebenenfalls vorhandenen Unternehmens-D&O-Deckung Verhandlungen über eine Abtretung des Anspruchs aus der Unternehmensdeckung anbietet. Gleiches gilt für Verhandlungen über die Abtretung von Ansprüchen aus der „ChefSache“-Deckung an den Anspruchsteller. Das Organ kann sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen.

Ab sofort mit Besitzstandsgarantie

Wer seine bisherige D&O-Police von einem anderen Versicherer zu ConceptIF transferiert, hat ab sofort die Gewähr, dass im Schadenfall die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auf den laufenden ConceptIF-Versicherungsvertrag übertragen werden, sodass der Versicherte sich nicht schlechter stellt.
„Beim Produkt-Upgrade von ChefSache haben wir sehr weitgehend die Belange von Managern und Organen berücksichtigt und aktuelle Marktentwicklungen einbezogen, sodass Manager angesichts zunehmender Schadensfälle optimal geschützt sind. Darüber hinaus gewinnen Vermittler durch unsere Kooperation mit Finlex neben der CIF-Plattform einen weiteren digitalen Zugangsweg zu unserem Produktangebot“, sagt Wolfgang Pranghe, Geschäftsführer ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH.