Privathaushalte geben mehr für Versicherungen aus

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Die Ausgaben für Versicherungen machen sich bei vielen Haushalten besonders zum Jahresbeginn bemerkbar, wenn häufig die Jahresbeiträge fällig werden. Durchschnittlich 1.596 Euro haben die privaten Haushalte im Jahr 2022 für Versicherungen ausgegeben, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Das sind knapp 39 Prozent mehr als noch im Jahr 2012. Damals gaben die Privathaushalte im Schnitt 1.152 Euro für Versicherungsbeiträge aus.

Den größten Anteil machten laut statistischem Bundesamt die privaten Schadens- und Unfallversicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung aus: 600 Euro oder anteilig 38 Prozent wendeten die Privathaushalte im Jahr 2022 dafür auf. Um ihre Kraftfahrzeuge zu versichern, zahlten sie durchschnittlich 468 Euro oder anteilig 29 Prozent. Durchschnittlich rund 288 Euro (18 Prozent) zahlten sie für freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

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Für zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungen, zum Beispiel Krankenhaustagegeld, waren es 240 Euro (15 Prozent). Nicht berücksichtigt sind bei den hier aufgeführten Versicherungen unter anderem Beiträge zur Sozialversicherung sowie Ausgaben im Zusammenhang mit der Bildung von Geldvermögen wie private Lebensversicherungen.

Methodische Hinweise

Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18.000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese in zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.

Die hier aufgeführten Ausgaben für Versicherungen umfassen gemäß dem Systematischen Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben (SEA 2021) Beiträge für die betriebliche Altersversorgung und für private Versicherung (SEA-Code 163) – ausgenommen Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung, da diese wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Abzüge vom Bruttoeinkommen behandelt werden.

Nicht enthalten sind weiterhin übrige Beiträge zur Sozialversicherung, Beiträge für Schadenversicherung im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen (zum Beispiel Wohngebäudeversicherung) sowie Beiträge im Zusammenhang mit der Bildung von Geldvermögen wie private Rentenversicherung sowie Lebens-, Ausbildungs-, Aussteuer- und Sterbegeldversicherung.

Im hier betrachteten Zeitraum gab es Änderungen in der Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA). Detaillierte Informationen sind auf der Übersichtsseite „Klassifikationen zu Einkommen, Einnahmen, Ausgaben“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

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