cep-Studie bestätigt BVK-Einschätzung zur Kleinanlegerstrategie

Photo credit: depositphotos.com

(PDF)
Haende-zerschlagen-Verbotssymbol-187978520-DP-SergeyNivensHaende-zerschlagen-Verbotssymbol-187978520-DP-SergeyNivens

In seiner Kritik an der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) sieht sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) durch die kürzlich veröffentlichte Studie des Centrums für Europäische Politik (cep) bestätigt.

„Nun haben wir es auch von diesem europapolitischen Thinktank schwarz auf weiß, dass die RIS mit ihren partiellen Provisionsverboten einen falschen Ansatz verfolgt, Kleinanlegern bessere Zugangsmöglichkeiten zum Finanzmarkt zu eröffnen“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Denn selbst partielle Provisionsverbote seien abzulehnen, sagt die Studie. Denn sie verzerren den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell und fokussieren auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering ausfallen. Das Resümee der cep-Studie ‚viel Schatten, wenig Licht‘ ist daher eindeutig. Die von der EU-Kommission vorgelegten Maßnahmen werden als ordnungspolitisch mehr als fragwürdig identifiziert.“

Die cep-Studie „Die neue EU-Kleinanlegerstrategie“ kritisiert außerdem, dass die Festlegung von Kriterien zu akzeptablen Produktkosten einer „staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe kommt“. Dort heißt es weiter: „Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung von Wertpapierfirmen, Versicherungen und Versicherungsvermittlern hat in einer Marktwirtschaft in der Regel nichts zu suchen und insbesondere nicht im Finanz- und Versicherungsvertrieb, der von intensivem Wettbewerb geprägt ist.“ Die Berichterstatterin des Europäischen ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin hatte in diesem Zusammenhang ihre Bedenken in Bezug auf die Benchmarks in der RIS geäußert.

Darüber hinaus bezweifelt die cep-Studie, dass die vorgeschlagene Offenlegung von Kosten Verbrauchern überhaupt eine adäquate Orientierung bei ihrer Anlageentscheidung geben könne. Vielmehr würden solche „granularen“ Kosteninformationen nicht zu besseren Anlageentscheidungen führen.

Dennoch sieht die cep-Studie auch ein wenig Licht. Positiv – und in Übereinstimmung mit der Einschätzung des BVK – sieht das cep den Verzicht auf flächendeckende Provisionsverbote. Begrüßt werden auch Ansätze zur Bereitstellung von digitalisierten Informationen und die Bemühungen zur Stärkung der Finanzkompetenzen von Kleinanlegern.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Success goals Targeting the business concept. The concept of staSuccess goals Targeting the business concept. The concept of staAnucha – stock.adobe.comSuccess goals Targeting the business concept. The concept of staAnucha – stock.adobe.com
Finanzen

BVK: Kein Courtageverbot für Makler!

Der BVK sieht sich durch Äußerungen der EU-Kommission in seiner Auffassung bestätigt, dass die EU-Kleinanlegerstrategie kein Courtageverbot für deutsche Versicherungsmakler vorsieht. Um mehr Klarheit in die Debatte zu bringen, hat der Verband ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Trilogverfahren zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) ist gestartet.kdg2020 / pixabayDas Trilogverfahren zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) ist gestartet.kdg2020 / pixabay
International

BVK begrüßt Trilog zur EU-Kleinanlegerstrategie – Hoffnung auf Entbürokratisierung

Die EU-Kleinanlegerstrategie geht in die entscheidende Phase. Der BVK sieht im gestarteten Trilogverfahren eine Chance, bürokratische Hürden abzubauen und Vermittlerinteressen besser zu wahren. Auch ein möglicher Kurswechsel zugunsten der geplanten EU-Spar- und Investitionsunion steht im Raum.

European Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandemEuropean Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandemEuropean Union financial stimulus on coronavirus Covid-19 pandem
Marketing & Vertrieb

Provisionsverbot: Europäische Interessenvertretung des BVK wirkt

Dass die Vorstöße des BVK bereits Früchte tragen, zeigen kritische Äußerungen der Berichterstatterin des ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin: Sie äußerte sich kritisch zu Provisionsverboten und sprach sich gegen Benchmarks aus. Auch bemängelte sie zu viele delegierte Rechtsakte seitens der EU.

interview of a male and a female in the office. interview in the office. conversation of colleaguesinterview of a male and a female in the office. interview in the office. conversation of colleaguesVolodymyr – stock.adobe.cominterview of a male and a female in the office. interview in the office. conversation of colleaguesVolodymyr – stock.adobe.com

Wann darf mit unabhängiger Beratungsbasis geworben werden?

Viele Makler befürchten, dass sie künftig aufgrund der geplanten Kleinanlegerstrategie keine Provisionen mehr nehmen dürfen und deshalb Honorarberater werden müssen und dann auch sonst keine Provisionen für übrige Produkte vom Anbieter erhalten. Ein Irrtum?

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.