Strafverteidigung bei Körperverletzung: In die Hände von Experten begeben

Photo credit: depositphotos.com

Körperverletzung gilt im Strafgesetzbuch (StGB) als komplexes Delikt. Es kommen eine Reihe von erschwerenden Tatbestandsmerkmalen über Qualifikationen dazu, die zu erheblichen Unterschieden im Strafmaß führen können. Hier ist der erfahrene Strafverteidiger gefragt, um seinen Mandanten strategisch und argumentativ optimal zu begleiten.

Die Körperverletzung im Strafrecht

Körperverletzung ist in ihrer Grundform in § 223 StGB geregelt. Sie ist eine Straftat in der Gruppe der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Die relevanten Tatbestandsmerkmale sind die Misshandlung einer Person oder die Schädigung der körperlichen Unversehrtheit.

Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Die einfache und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB sind sogenannte Antragsdelikte. Die Strafverfolgungsbehörden verfolgen sie nicht von Amts wegen, sondern nur nach Strafantrag des Geschädigten.

Die Qualifikationen

Eine Gruppe von Qualifikationstatbeständen ergänzen den Grundtatbestand im § 223 StGB. Strafrechtler sprechen in diesem Zusammenhang von Qualifikationen. Bei diesen Qualifikationen, wie der gefährlichen Körperverletzungen § 224 StGB, drohen erhöhte Strafrahmen. Wenn Qualifikationen bei der Körperverletzung im Raum stehen, ist kompetente Strafverteidigung besonders wichtig. Ein renommierter Strafverteidiger in Stuttgart beispielsweise kann Ihnen in diesem Fall eine wichtige Stütze sein. Je eher der Strafverteidiger zum Verfahren hinzugezogen wird, desto besser kann es ihm gelingen, mit einer abgestimmten Strategie entlastende Tatsachen vorzubringen und eine erfolgversprechende Verteidigung aufzubauen.

Subjektive Merkmale bei der Körperverletzung

Straftatbestände bestehen allgemein aus objektiven und subjektiven Merkmalen. Sie müssen erfüllt sein, damit der Tatbestand insgesamt verwirklicht wird. Grundsätzlich ist bei der Körperverletzung Vorsatz im subjektiven Bereich notwendig. Vorsatz heißt, dass der Täter mit Wissen und Wollen gehandelt hat. Dabei reicht auch der bedingte Vorsatz. Bedingter Vorsatz bedeutet, der Täter nimmt die Folgen seiner Tat billigend in Kauf. Vorsatz bei der Körperverletzung bezieht sich auf die Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und/oder der Unversehrtheit des Opfers.

Einwilligung bei der Körperverletzung

Patienten in die Behandlung schließt eine Strafbarkeit aus. Allgemein gesprochen ist eine Körperverletzung nicht rechtswidrig, wenn der Geschädigte eingewilligt hat. Dieses Tatbestandsmerkmal kann nicht nur bei ärztlichen Behandlungen eine Rolle spielen.

Die Strafzumessung bei der Körperverletzung

Der Strafrahmen ist schon bei der einfachen Körperverletzung relativ weit gefasst. Hier ist die Rede von einer Strafe von bis zu fünf Jahren. Es kommt auf die individuellen Umstände des einzelnen Falls und die Person des Täters an. Ein Ersttäter wird milder bestraft als ein Intensivtäter, der schon mehrfach durch Körperverletzungsdelikte aufgefallen ist. Auch wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe für angemessen hält, setzt sie häufig bei Körperverletzungsdelikten die Strafe zur Bewährung aus. Wie sich der Strafprozess beim Vorwurf der Körperverletzung für den Angeklagten entwickelt, hängt immer von einer seriösen, individuellen Strafverteidigung ab. Wer sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf der Körperverletzung wiederfindet, ist wie in allen Strafverfahren gut beraten, keine Aussage zur Sache ohne seinen Rechtsanwalt zu machen. Es kommt auch in diesem Rechtsbereich auf Detailfragen und die Expertise der Rechtsexperten an.

Fazit: Vorwurf der Körperverletzung – nicht ohne meinen Anwalt: Die Körperverletzung gilt unter Juristen als anspruchsvoll. Kompetente rechtsanwaltliche Verteidigung ist geboten.