degenia führt Wohngebäudekonzept T23 ein

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Die degenia Versicherungsdienst AG setzt neue Maßstäbe in der Wohngebäudeversicherung mit der Einführung ihres modernen T23. Dieser Tarif kombiniert bewährte Leistungen des Vorgängertarifs mit einem innovativen Deckungsschutz, der angesichts der Energiewende unverzichtbar geworden ist.

Halime Koppius, Vorstand, degenia AG © degenia AG

Im letzten Jahr wurden laut Statistischem Bundesamt in über der Hälfte aller neu gebauten Wohngebäude Wärmepumpen als primäre Heizenergiequelle installiert. Besonders in Ein- und Zweifamilienhäusern erfreuen sie sich großer Beliebtheit. In letzter Zeit häufen sich jedoch Diebstähle von diesen wertvollen Wärmequellen. Überraschenderweise bieten die wenigsten Versicherungsunternehmen ausreichenden Schutz gegen derartige Diebstähle.

Die degenia AG geht hier einen anderen Weg. „Angesichts der steigenden Nachfrage und der wachsenden Kosten für solche Anlagen, haben wir in unserem neuen Tarif T23 für Wohngebäudeversicherungen eine Deckungssumme von bis zu 30.000 Euro für den Diebstahl von Wärmepumpen eingeführt“, erklärt Halime Koppius, Vorstand der degenia AG. Im optimum-Tarif ist dieses Angebot ohne zusätzliche Kosten enthalten. Damit gehört die degenia AG im Vergleich zu anderen Anbietern auf dem Markt zu den Vorreitern im Bereich des Diebstahlschutzes für diese hoch nachgefragten Heizanlagen.

Jetzt mit Innovationsklausel

Eine weitere Besonderheit der neuen Wohngebäudeversicherung ist die Innovationsklausel. Kunden, die bereits den vorherigen Tarif T22 hatten, profitieren automatisch von den verbesserten Leistungen des T23 in ihrer jeweiligen Tarifvariante, und das ohne Mehrbeitrag. Als Ergebnis sind Wärmepumpen gegen grundlegende Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden versichert, während der optimum-Tarif zusätzlich Diebstahlschutz bietet.

In allen Tarifvarianten des T23 sind Wärmepumpen und Stromspeicher der Photovoltaikanlage gegen Grundgefahren abgesichert. Durch die Mitversicherung von Schäden durch Blindgänger deckt degenia gegen Schäden ab, die nach einer unvorhersehbaren Explosion an der Fassade, an dem Dach, Türen und Fenstern entstanden sind.

Die Absicherung der E-Wallbox gegen Grundgefahren und der Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Wallbox durch einen Versicherungsfall (10 EUR pro Tag, maximal für 30 Tage) finden im premium und optimum Berücksichtigung.

Weitere herausragende Merkmale des neuen Tarifs sind die beitragsfreie Konditionsdifferenzdeckung für bis zu 12 Monate sowie die beitragsfreie Konditionsdifferenzdeckung für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – selbst wenn sie im Vorvertrag nicht vereinbart wurden – für bis zu 6 Monate.

Der neue Tarif T23 übernimmt die bewährten Top-Leistungen des Vorgängertarifs. Der Leistungsbaustein für grob fahrlässige Verletzungen von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften bietet bereits im premium-Tarif großzügigen Schutz mit einem Sublimit von 50.000 Euro. Im Spitzen-Tarif optimum steigt der Versicherungsschutz für derartige Fälle sogar auf 500.000 Euro. Darüber hinaus sind in der premium- und optimum-Variante Risiken wie Absicherung von Sturmschäden ohne Mindestwindstärke, Schutz bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und der Verzicht auf die Rückstauklappe eingeschlossen.

Um Maklern und Kunden den nahtlosen Wechsel zu degenia zu ermöglichen, ist der optimum-Tarif mit einer Vorversicherungsgarantie und der Best-Leistungs-Garantie ausgestattet.

Der neue Wohngebäudetarif ist ab sofort auf mydegenia.de oder im Mr.Money-Rechner abschließbar.

Bild (2): © degenia AG