Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die EU-Kleinanlegerstrategie kein Courtageverbot für Versicherungsmakler in Deutschland vorsieht. Dies wurde zuletzt durch Äußerungen der EU-Kommission bekräftigt.
„Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy (RIS) Anfang Mai festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er betont:
Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht.
Letztlich sei die intensive Interessenvertretung der Vermittler auf EU- und nationaler Ebene des BVK erfolgreich gewesen, schlussfolgert Heinz, warnt aber: Noch sei die Gefahr allerdings nicht gebannt.
Um bei dem komplexen Regelungswerk der EU dennoch mehr Klarheit und Sachlichkeit in die Debatte innerhalb der Vermittlerbranche zu bringen, hat der BVK zusätzlich noch ein universitäres Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll auch als methodische Auslegungshilfe für den deutschen Gesetzgeber dienen.
„Schließlich tragen wir als führender Vermittlerverband Deutschlands eine besondere Verantwortung gegenüber dem Berufsstand und wollen unsere Mitglieder als auch die Branche mit sachwertbezogenen Informationen und Kenntnissen versorgen“, so BVK-Präsident Heinz.
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