Feststellungsinteresse nach Leitungswasserschaden

Veröffentlichung: 08.05.2023, 08:05 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherter auf Feststellung der Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung klagen kann. Neben dem Abwicklungsanspruch kann ein Versicherungsnehmer unter Umständen auch nur gerichtlich feststellen lassen, dass die Versicherung leistungspflichtig ist. Erforderlich für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist, dass der Versicherungsnehmer ein berechtigtes Feststellungsinteresse hat.

(PDF)
Plumber fixing sink in bathroom. Repair leaking water conceptPlumber fixing sink in bathroom. Repair leaking water conceptMilan – stock.adobe.com

Ein Beitrag von Björn Thorben M. Jöhnke Rechtsanwalt Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Unter welchen Umständen der Versicherungsnehmer die Feststellung begehren kann, klärt das folgende Urteil auf (BGH, Urt. v. 13.4.2022 – Az. IV ZR 60/20).

Leitungswasserschaden im Urlaub

Beim klagenden Versicherungsnehmer kam es zu einem Leitungswasserschaden. Der Versicherungsnehmer drehte vor einem mehrmonatigen Urlaubsbeginn im versicherten Wohnhaus den Wasserabsperrhahn zu und entleerte die Wasserleitungen.

Es kam zu einem schweren Wasseraustritt, weil ein Ventil der Waschmaschine undicht wurde. Im Versicherungsvertrag war vor dem Entstehen des Leistungsanspruchs die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vorgesehen. Der Kläger begehrte eine gerichtliche Feststellung der Schadenshöhe.

Feststellungsinteresse in der Wohngebäudeversicherung?

Um die strittige Schadenshöhe gerichtlich feststellen lassen zu können, muss der Versicherungsnehmer nach § 256 Abs. 1 ZPO ein besonderes Feststellungsinteresse haben. Der Versicherungsnehmer muss etwas durch die Feststellung erhalten, was nicht im Wege der allgemeinen Leistungsklage gerichtet auf die Zahlung der Versicherungsleistung zu erhalten wäre.

Durch die Feststellung sei auf jeden Fall keine endgültige Streitbeilegung zu erwarten gewesen. Allerdings hat der Versicherungsnehmer deshalb ein Feststellungsinteresse, weil im Versicherungsvertrag die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vorgesehen war.

Am Ende dieses Verfahrens wird aufgrund der Sachverständigengutachten die endgültige Schadenssumme festgelegt. Die so ermittelte Schadenssumme ist dann verbindlich, wenn sie nicht erheblich von der wahren Schadenslage abweicht (§ 84 Abs. 1 Satz 1 VVG):

„Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden, ist die getroffene Feststellung nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht.“

Für den Versicherungsnehmer kann es deshalb berechtigterweise darauf ankommen, dass die Schadenshöhe im Vorfeld gerichtlich festgestellt wird, denn so erhält er sich die Möglichkeit, bereits die wahre Schadenslage ermittelt zu haben. Er würde sich dieser Möglichkeit entziehen, wenn er sofort Leistungsklage erheben würde. Dann wäre das Sachverständigenverfahren unabwendbar.

Fazit und Hinweis für die Praxis

Der Versicherungsnehmer kann sich dadurch absichern, dass er die Schadenshöhe gerichtlich feststellen lässt. Auf diese Feststellung kann er sich im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens beziehen.

Weitere interessante Artikel zum Thema Wohngebäudeversicherung finden Sie in unserer Artikelübersicht: „Wohngebäudeversicherung“. Lesenswert in diesem Zusammenhang sind ebenfalls die Urteile zum „Sachverständigenverfahren“. Für die Abwicklung eines Versicherungsfalls sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultiert werden.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Woman with a laptop on the couch at homeWoman with a laptop on the couch at homerh2010 – stock.adobe.com

Aus einer Hand: Sicherheit für Haus, Hab und Gut

Sind Haus und Hausrat bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert, kommt es oft zu langwierigen Abstimmungen, wem die beschädigten Güter zuzurechnen sind. Mit dem Konzept „Sicherheit aus einer Hand“ von Concept IF finden spartenbezogene Ausschlüsse nun ein Ende, denn Wohngebäude- und Hausratversicherung sind gut aufeinander abgestimmt.
Der Bundesgerichtshof stärkt die Zulässigkeit von Stornoabzügen bei Lebensversicherungen – zentrale Fragen zur Angemessenheit der Höhe bleiben jedoch weiter offen.Der Bundesgerichtshof stärkt die Zulässigkeit von Stornoabzügen bei Lebensversicherungen – zentrale Fragen zur Angemessenheit der Höhe bleiben jedoch weiter offen.Redaktion experten.de / KI-generiert
Urteile

Debeka im BGH-Erfolg: Stornoabzug bei Lebensversicherungen grundsätzlich zulässig

Der Bundesgerichtshof stärkt Versicherer bei der Gestaltung von Stornoabzügen – und gibt zugleich wichtige Leitplanken vor. Doch ob die Höhe der Abzüge im konkreten Fall gerechtfertigt ist, bleibt weiter offen.
Der Blick ins Kleingedruckte ist empfehlenswert (Symbolbild).Der Blick ins Kleingedruckte ist empfehlenswert (Symbolbild).felix_w / pixabay
Recht

BGH: Ausschluss von Schwammklauseln unwirksam?

Der BGH prüft den weit verbreiteten Ausschluss von Schwammschäden neu – ist er noch gerechtfertigt? Fachanwalt Stephan Michaelis erklärt im Gastbeitrag, warum der Sachverständigenbeweis im Mittelpunkt steht und was das für Versicherungsnehmer und Makler bedeutet.
Nicolas-Streker-2023-ASSPICKNicolas-Streker-2023-ASSPICKASSPICK Versicherungsmakler GmbH

Quo vadis, Wohngebäudeversicherung?

Das Immobilien Cover von ASSPICK richtet sich an freie Vermittler beziehungsweise Maklerorganisationen, die eine persönliche und authentische Betreuung wertschätzen. Es beinhaltet einen umfangreichen Schutz für Ein- und Mehrfamilienhäuser und bietet individuelle Rahmenvereinbarungen für Wohnungsverwalter.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht