Element Insurance AG im Insolvenzverfahren: Was Versicherte jetzt wissen müssen
Das vorläufige Insolvenzverfahren, das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Versicherer Element Insurance AG beantragt hat, wirkt sich auch auf dessen Partner aus: Was bedeutet das für laufende Verträge, Schadensmeldungen und mögliche Alternativen? Ein Überblick über die Lage und den akuten Handlungsbedarf.
Die Element Insurance AG ist im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte den Antrag gestellt, nachdem das Unternehmen am 20. Dezember 2024 Überschuldung gemeldet hatte. Hauptursache für die finanzielle Schieflage war die Kündigung des wichtigsten Rückversicherers, wodurch die Zahlungsfähigkeit von Element massiv beeinträchtigt wurde. Die Insolvenz hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer und Kooperationspartner.
Bestehende Verträge: Weiterlauf mit Einschränkungen
Die Versicherungsverträge, bei denen Element als Risikoträger fungiert, laufen zunächst weiter. Dies betrifft insbesondere Sach- und Unfallversicherungen wie Wohngebäude-, Fahrrad-, Handy- und Unfallversicherungen. Neue Versicherungsverträge können jedoch nicht mehr abgeschlossen werden. Gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz eingeschränkt:
- Schäden, die bereits gemeldet wurden oder künftig gemeldet werden, können nicht ausgezahlt werden.
Ansprüche aus Schäden werden ausschließlich im Insolvenzverfahren behandelt. Dabei kommt das Prinzip der quotalen Befriedigung zum Einsatz, was bedeutet, dass Schäden nur anteilig erstattet werden, sofern das Sicherungsvermögen der Element Insurance AG nicht ausreicht. Dies stellt vor allem bei Versicherungen mit hohen Schadenssummen – etwa bei Wohngebäudeversicherungen – ein erhebliches Problem für die Versicherten dar.
Kooperationspartner: Welche Unternehmen sind betroffen?
Element Insurance AG agierte als sogenannter White-Label-Versicherer oder Managing General Agent (MGA). Dies bedeutet, dass die Versicherungsprodukte von Partnerunternehmen entwickelt und vertrieben wurden, während Element im Hintergrund als Risikoträger agierte. Kunden haben daher häufig ihre Verträge über die Kooperationspartner abgeschlossen, ohne zu wissen, dass Element der eigentliche Risikoträger ist.
Zu den bekannten Partnern gehören:
- Asspario Versicherungsdienst GmbH (z.B. Fahrradversicherung „AllRisk fair select“)
- DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG (z.B. Wohngebäudeversicherung „Exklusiv“)
- Schutzgarant GmbH (z.B. Handyversicherung „HandySchutzbrief Basis“)
- Manufaktur Augsburg GmbH (z. B. Unfallversicherung „Premium“)
- Auto Protect
- direkt-AS
- Die Bayerische
- Friday
- hepster
- Panda
Die betroffenen Versicherungsverträge können in den Vertragsunterlagen identifiziert werden – meist im Kleingedruckten. Versicherte sollten bei Unsicherheit ihren Kooperationspartner direkt kontaktieren, da dieser verpflichtet ist, über die Insolvenz zu informieren.
Handlungsbedarf für Versicherungsnehmer
Betroffene Kundinnen und Kunden sollten angesichts der Einschränkungen durch die Insolvenz aktiv werden, um Risiken zu minimieren:
- Unterlagen prüfen: Klären Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen oder durch Kontaktaufnahme mit Ihrem Kooperationspartner, ob Element der Risikoträger Ihrer Versicherung ist.
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Alternativen sichern: Für essenzielle Versicherungen wie Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Unfallversicherungen sollten Sie schnellstmöglich eine neue Absicherung suchen.
- Asspario Versicherungsdienst GmbH bietet zum Beispiel an, bestehende Fahrradversicherungstarife „AllRisk“ bei der Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG (GVO) zu einem neuen Risikoträger zu transferieren. Diese Lösung ist jedoch mit einer Beitragsanpassung von 20 % verbunden.
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Andere Partnerunternehmen arbeiten ebenfalls an vergleichbaren Lösungen
- Kündigungsrechte prüfen:
- Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Insolvenz besteht nicht.
- Einige Tarife, wie die Fahrrad- und Unfallversicherungen von Asspario, bieten jedoch tägliche Kündigungsoptionen.
- Nach einem Schadensfall besteht in der Regel ebenfalls ein sofortiges Kündigungsrecht.
Versicherte sollten alle Kündigungsoptionen prüfen, um zügig zu einem alternativen Anbieter wechseln zu können.
Schadensmeldungen: Was passiert?
Schäden müssen weiterhin beim ursprünglichen Vertrags- oder Kooperationspartner gemeldet werden, da dieser für die Abwicklung verantwortlich bleibt. Allerdings gilt:
- Auszahlungen finden nicht mehr statt.
- Leistungsansprüche können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
Die Ansprüche der Versicherungsnehmer werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens geprüft und aus dem Sicherungsvermögen bedient. Versicherungsansprüche haben zwar Vorrang vor anderen Gläubigern, doch ist ungewiss, ob die Mittel ausreichen, um die Ansprüche vollständig zu befriedigen.
Wie geht es mit Element weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schade erklärte, dass derzeit Gespräche mit der Geschäftsführung von Element sowie potenziellen Übernahmekandidaten laufen. Ziel sei es, bestehende Versicherungsverträge auf einen solventen Versicherer zu übertragen, um die Ansprüche der Kunden weiterhin zu sichern.
Falls keine Lösung gefunden wird, enden die Versicherungsverträge automatisch innerhalb eines Monats nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die für Ende Februar 2025 erwartet wird. Versicherte werden dann offiziell über die Beendigung ihres Vertrags informiert.
Kundinnen und Kunden sollten jedoch nicht bis dahin warten und bereits jetzt aktiv nach neuen Versicherungslösungen suchen, um Schutzlücken zu vermeiden.
Welche Versicherungen sind nicht betroffen?
Die Insolvenz betrifft ausschließlich die Bereiche Schaden- und Unfallversicherung, für die Element eine Lizenz besitzt. Lebensversicherungen, wie Berufsunfähigkeits-, Renten- oder Risikolebensversicherungen, sind hingegen nicht betroffen. Element bot in diesen Bereichen keine Produkte an.
Zudem besteht für Lebensversicherungen ein gesetzlicher Insolvenzschutz. Im Fall einer Insolvenz würde der Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft, die Protektor AG, einspringen, um die garantierten Leistungen an die Versicherungsnehmer auszuzahlen.
Die Informationen in diesem Artikel zu den Kooperationspartner stammen aus Berichten von Stiftung Warentest, FOCUS Online und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), ergänzt durch offizielle Stellungnahmen der Kooperationspartner.
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