Der Tarif INTER QualiMed – Leistungsstark mit Upgrade-Option

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Die Entscheidung für und der Abschluss von einer privaten Krankenversicherung ist in vielen Fällen mit einer für Jahrzehnte gültigen Weichenstellung verbunden. In nicht wenigen Fällen verändern sich jedoch die Prioritäten des Kunden während der Versicherungsdauer.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Die ursprüngliche Zielsetzung eines vergleichsweise schlanken Versicherungsschutzes zugunsten eines möglichst niedrigen Beitrages wandelt sich oftmals in den Wunsch nach einer Absicherung verbesserter Tarifleistungen. Allerdings stehen dann einem Tarifupgrade unter Umständen Vorerkrankungen entgegen.

Tarif QM Basis: Ambulante Leistungen

Die INTER Krankenversicherung adressiert ihren Tarif QualiMed an Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Das Tarifkonzept ist ein hierarchischer Kompakttarif mit drei Tarifstufen. Vor allem Berufsanfänger, die sich mit dem Überschreiten der Jahresentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden, fokussieren gerne auf einen möglichst hohen Beitragsvorteil. Diesem Anforderungsprofil trägt der Tarif QualiMed Basis Rechnung.

Ambulante Leistungen werden mit einem nahezu durchgängigen Erstattungssatz von 100 Prozent abgesichert. Nur bei den Heilmitteln, das heißt physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, podologischen und logopädischen Behandlungsmaßnahmen, besteht ein auf 90 Prozent reduzierter Erstattungsanspruch. Ärztliche Leistungen rechnet der Versicherer bis zu den Höchstsätzen der GOÄ ab.

Hilfsmittel erstattet die INTER Krankenversicherung zu 100 Prozent, sofern der Versicherungsnehmer das Hilfsmittel über das INTER Service Center oder mit einer auf der Grundlage eines eingereichten Kostenvorschlags abgegebenen Leistungszusage des Versicherers bezogen hat; ansonsten besteht ein Anspruch auf 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Für Hilfsmittel bis 300 Euro ist eine Übernahme der Kosten zu 100 Prozent durch die INTER auch ohne einen Bezug über das Service Center oder eine vorherige Leistungszusage des Versicherers gewährleistet.

Die Übernahme der Kosten für Hörgeräte bis maximal 1.500 Euro pro Ohr ist marktkonform; der auf 150 Euro innerhalb von zwei Jahren reduzierte Höchstbetrag für Sehhilfen trägt dem Charakter der Tarifstufe Basis Rechnung.

Für einen Tarif der Basisstufe ist es bemerkenswert, dass die INTER Krankenversicherung in ihren AVB die 100-prozentige Übernahme der Kosten von bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen/Jahr, häuslichen Pflegeleistungen einschließlich einer palliativen Versorgung sowie von Kurbehandlungen bis zu 28 Tagen innerhalb von drei Jahren erklärt.

Für zahnmedizinische Behandlungen weisen die AVB einen Erstattungssatz von 100 Prozent aus. Prophylaxe vor Behandlung: Der Versicherer übernimmt einmal im Kalenderjahr auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Diese Tarifleistung unterliegt nicht dem tariflichen Selbstbehalt und steht auch einer Beitragsrückerstattung nicht entgegen.

Tarif QM Basis: Zahnmedizinische und stationäre Leistungen

Für Zahnersatz- und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen sieht der Tarif QualiMed Basis eine Erstattung von 70 Prozent mit gestaffelten Höchstbeträgen von 1.000 Euro bis 4.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren vor. Die Leistungsstaffel entfällt für Behandlungsmaßnahmen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind.

Bemerkenswert ist, dass der Versicherer für Zahnersatzmaßnahmen einen Heil- und Kostenplan erst ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 5.000 Euro fordert. Zahnmedizinische Behandlungen sind bis zu den Höchstsätzen der GOZ erstattungsfähig.

Für den Fall einer stationären Behandlungsmaßnahme sieht der Tarif QualiMed Basis eine Erstattung der allgemeinen Krankenhausleistungen vor. Der Versicherer übernimmt ferner für bis zu 14 Tage die Kosten für Rooming-in, wenn ein Elternteil ein nach Tarif QualiMed Basis versichertes Kind, das sein 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stationär behandeln lassen muss. Sofern ein stationärer Aufenthalt infolge eines Unfalls erforderlich wird, hat der Versicherungsnehmer auch Anspruch auf Wahlleistungen, das heißt Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt bei Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland besteht ein Anspruch auf einen Krankenrücktransport, sofern

  • eine Behandlung im Ausland nicht nach den in Deutschland üblichen medizinischen Standards gesichert ist oder
  • nach ärztlicher Einschätzung eine mehr als 14-tägige stationäre Behandlungsdauer erforderlich ist oder
  • die voraussichtlichen Behandlungskosten vor Ort die Kosten des Rücktransports übersteigen.

Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland werden von der INTER in vollem Umfang übernommen. Der Versicherer trägt dabei auch die Mehrkosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson.

Voraussetzung für eine vollständige Übernahme der Kosten ist, dass vor dem Rücktransport eine Leistungszusage des Versicherers eingeholt wird. Ohne vorherige Leistungszusage ist die Kostenübernahme für einen Rücktransport aus dem europäischen Ausland auf 5.000 Euro beziehungsweise aus dem außereuropäischen Ausland auf 10.000 Euro begrenzt.

Tarifstufen QM Exklusiv und QM Premium

Als Alternative zur Basisstufe bietet die INTER Krankenversicherung den Tarif QualiMed auch mit einer Exklusiv- und einer Premiumvariante an. Die beiden Tarifstufen beinhalten

  • eine auf 250 Euro beziehungsweise 500 Euro (innerhalb von zwei Jahren) erhöhte Kostenübernahme für Sehhilfen,
  • 60 psychotherapeutische Sitzungen/Jahr beziehungsweise psychotherapeutische Behandlungen ohne eine Begrenzung der Sitzungszahl,
  • die Übernahme der Kosten für Alternativmedizin (Leistungen von Heilpraktikern nach der GebÜH sowie Behandlungsmethoden nach Anlage 2 des Hufeland-Verzeichnisses bis 1.500 Euro beziehungsweise 3.000 Euro pro Kalenderjahr,
  • einen für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 80 Prozent beziehungsweise 90 Prozent angehobenen Erstattungssatz sowie
  • für stationäre Behandlungen einen Anspruch auf privatärztliche Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt bei Unterbringungen im Zweibett- beziehungsweise im Ein- oder Zweibettzimmer.

Der tarifliche Selbstbehalt für ambulante und zahnmedizinische Leistungen beträgt alternativ 300 Euro, 600 Euro oder 1.200 Euro/Kalenderjahr. Diese Selbstbehaltstufen gelten gleichermaßen für die Tarifvarianten Basis, Exklusiv und Premium.

Leistungen bei Bezug von Elterngeld

Ein immer wieder zur privaten Krankenversicherung vorgetragener Kritikpunkt ist die beitragspflichtige Vertragsfortführung für die Dauer eines Bezugs von Elterngeld. Hier kann die gesetzliche Krankenversicherung punkten, da Elterngeld nicht zum beitragspflichtigen Einkommen zählt.

Dieser Herausforderung hat sich die INTER gestellt und in ihren AVB für den Tarif QualiMed für alle drei Tarifstufen (!) eine Leistungszahlung in Höhe von einem Monatsbeitrag für die Dauer des Bezugs von Elterngeld, maximal für sechs Monate, erklärt. Voraussetzung für den Anspruch auf diese Tarifleistung ist, dass der Versicherungsvertrag nach Tarif QualiMed bei einem Bezug von Elterngeld bereits seit mindestens zwölf Monaten besteht.

Tarifupgrade oder Reduzierung des Selbstbehalts

Die INTER Krankenversicherung räumt in ihren AVB eine Reduzierung der gewählten Selbstbehaltstufe sowie in den Tarifen QualiMed Basis und Exklusiv Versicherten das Anrecht auf einen Wechsel in den Tarif QualiMed Exklusiv beziehungsweise QualiMed Premium zum Ende des dritten, fünften und zehnten Versicherungsjahres ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten ein. Diese Upgradeoptionen können für die betreffende versicherte Person auch anlässlich eines Wechsels

  • der beruflichen Tätigkeit, von einem Angestelltenverhältnis in eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit,
  • von einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit
  • in ein Angestelltenverhältnis sowie
  • des Wechsels des Arbeitgebers

eingelöst werden.

Fazit

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht mit seiner Krankenhausreform in der Kritik. Die angestrebten Klinikschließungen und die Zentralisierung der stationären Patientenversorgung stellen nicht nur den ländlichen Raum, sondern auch viele kleinere Städte vor große Probleme. Gleichzeitig werden die Patientenströme umgeleitet, was in den Zielkliniken die Personalsituation weiter verschärfen wird.

Auch bei den niedergelassenen Ärzten wird die Situation weiter eskalieren. Die hohe Inflationsrate und ein chronischer Personalmangel lasten auch auf den Heilberufen. Die Patienten bekommen die Folgen der Überlastung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems mit langen Wartezeiten auf einen Arzttermin und kurzen Arzt-Patienten-Kontakten deutlich zu spüren.

Der Wechsel aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist heute vor allem ein Invest in die Qualität der medizinischen Versorgung. Mit dem mehrstufigen Tarifkonzept des INTER QualiMed können dabei unterschiedliche Zielgruppen angesprochen und versorgt werden. Das optionale Upgrade sichert dabei den Kunden die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überdenken und mit einem Wechsel in eine höhere Tarifstufe auch nach Vertragsabschluss noch zu revidieren.

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