Eine Untersuchung am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE zeigt, dass eine erweiterte Einlagensicherung, die alle Sichteinlagen auch über 100.000 Euro sowohl von Privat- als auch von Firmenkunden umfasst, nötig ist, um Bank Runs zu verhindern, wie sie die US-amerikanische Silicon Valley Bank erlebt hat, und die sich in der Folge auf das globale Bankensystem ausgebreitet haben.
In dem aktuellen SAFE Policy Letter argumentieren die Ökonominnen, Ökonomen und Rechtswissenschaftler, dass ein entsprechend erweitertes Einlagensicherungssystem keineswegs auf Marktdisziplin und private Haftung verzichten muss.
„Nicht versicherte und kurzfristige Bankeinlagen sind einer der Hauptgründe, warum wir Bank Runs beobachten. Der Ausschluss dieser Einlagen aus dem Einlagensicherungssystem ist ein grundlegender Fehler, nicht nur im europäischen Regulierungsrahmen“, erklärt SAFE-Direktor Florian Heider.
Das verlustabsorbierende Kapital, also das Eigenkapital der Banken sowie ihre nachrangige Bankanleihen, sind dem Verlustrisiko im vollen Umfang ausgesetzt; ihre Besitzer müssen in Krisenfällen mit dem Verlust dieser Vermögenswerte rechnen.
In wirtschaftlich normalen Zeiten sollen Eigenkapital und Bail-in-Anleihen jedoch hohe Renditen abwerfen und entschädigen somit die Investoren für das Tragen der Verlustrisiken. Wann und wie Eigenkapital und Bail-in-Anleihen zur Deckung von Verlusten verwendet werden können, muss für alle Anleger klar und transparent sein.
Die Kosten der Einlagensicherung
Im Policy Letter stellen die Forscher*innen heraus, dass die kurzfristig kündbaren (Sicht-)Einlagen vollständig gegen Wertverluste versichert sein sollten. „Wie in anderen Bereichen des Lebens ist eine solche Versicherung mit einer Prämie verbunden, die im Durchschnitt und Lauf der Zeit die eventuell zu leistenden Entschädigungen durch Einlagenversicherungsfonds abdeckt“, sagt Loriana Pelizzon, Leiterin der SAFE-Forschungsabteilung „Financial Markets“.
Jedoch sei dabei zu beachten, dass in einem funktionierenden Versicherungssystem nur selten Entschädigungen ausgezahlt werden, da der Run als Grund für Zahlungsunfähigkeit entfällt.
„Es werden also gerade keine Steuergelder für einen ad hoc-Bail-out benötigt“, wie Tobias Tröger, Leiter des SAFE-Forschungsclusters „Law & Finance“ betont, „auch weil die hinreichend dicke Schicht von verlustabsorbierenden Passiva die Einlagen vor der Verlustteilnahme abschirmt und für hinreichend Marktdisziplin sorgt.“
Die Sicherung der Sichteinlagen ist jedoch nicht gratis: „Wie bei allen Versicherungssystemen für Großrisiken braucht es auch hier eine Art öffentliche Garantie, um das Versicherungsversprechen glaubwürdig zu machen“, so Heider weiter. Um das Einlagensicherungssytem in Europa insgesamt solide aufzustellen, benötige es daher eine Rückversicherung, die über die Möglichkeiten einer nationalen Sicherung hinaus geht.
Für Banken, die stark von Sichteinlagen abhängig sind, könnte dieser Wechsel einhergehen mit der Verpflichtung zur Erhöhung des Eigenkapitals und der Bail-in Anleihen. „Die Einlagensicherung aller kurzfristig kündbaren, und daher Run-gefährdeten Einlagen wird ein hohes Maß an verlustabsorbierendem Kapital erfordern, damit unser europäisches Bankensystem weiterhin stabil und lebensfähig bleiben kann“, befinden die Wissenschaftler*innen im Policy Letter.
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