Vermögenswirksame Leistungen sind eigentlich eine gute Sache, denn sie werden zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Doch es gibt einige Hürden zu überwinden.
Die erste Hürde ist, dass man sich selbst darum kümmern muss. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden nicht automatisch gezahlt. Sie sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Wie viel Berufstätigen zusteht, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Bis zu 40 Euro monatlich sind möglich und werden zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Arbeitnehmer sollten deshalb im ersten Schritt bei ihrem Chef oder ihrer Chefin, dem Betriebsrat oder bei der Personalabteilung nachfragen, ob sie VL bekommen können, rät die uniVersa Versicherung. Danach muss die passende Anlageform gefunden werden.
Förderung nur auf Antrag und nicht unbegrenzt
Der Staat fördert Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage. Neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr, das sind 43 Euro, gibt es bei einer Anlage der VL in einem Banksparplan oder Bausparvertrag. Das zu versteuernde Einkommen darf allerdings nicht höher sein als 17.900 Euro pro Jahr (Verheiratete: 35.800).
20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, das entspricht 80 Euro, zahlt der Staat bei einer Anlage in einem Fondssparplan dazu. Das zu versteuernde Einkommen darf hier nicht über 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000) liegen. In beiden Fällen muss die Förderung jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren ausbezahlt.
So manchen Sparerenden schrecken die formalen Hürden ab. Viele machen auch keine Einkommensteuererklärung oder die Förderung wird nicht gewährt, weil das Einkommen zu hoch ist, erklärt die uniVersa.
Gehaltsumwandlung als Alternative
Eine alternative Anlageform für VL ist die betriebliche Altersvorsorge. Hier wird die staatliche Förderung unkompliziert und ohne extra Antragstellung mit der monatlichen Gehaltsabrechnung gewährt. Denn die VL werden per Bruttolohnumwandlung angelegt. Das spart neben Sozialabgaben auch noch Lohnsteuer.
Zudem ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, einen zusätzlichen Zuschuss von 15 Prozent auf die VL zu gewähren, da er durch die Gehaltsumwandlung auch Sozialversicherungsbeiträge spart. Später wird aus dem gesparten Geld entweder eine lebenslange garantierte Rente gezahlt oder man kann eine einmalige Kapitalabfindung wählen. Auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent ist möglich, der Rest wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Themen:
LESEN SIE AUCH
bAV: Verbesserte Förderung über den Chef
Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, kann sich seit Jahresbeginn über eine höhere staatliche Förderung freuen. Bis zu 3.504 Euro können jetzt über die bAV steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn im Jahr 2023 umgewandelt werden.
Mit bAV mehr vom Brutto
Mit VWL die Altersvorsorge aufbessern
Minijob 2025: Höhere Verdienstgrenze dank gestiegenem Mindestlohn
Im Jahr 2025 dürfen Minijobber durchschnittlich 556 Euro pro Monat verdienen – 18 Euro mehr als im Vorjahr. Der Lohnsteuerhilfeverein VLH erklärt, wie die Anpassung funktioniert, welche Ausnahmen möglich sind und was bei Steuern und Sozialabgaben zu beachten ist.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Gehaltsbudgets stagnieren – Unternehmen setzen auf Weiterbildung und Employee Experience
Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen treten auf der Stelle – und das gleich für zwei Jahre. Doch während bei Gehaltserhöhungen gebremst wird, steigen die Payroll-Kosten weiter. Welche Stellschrauben bleiben Arbeitgebern noch, um im Wettbewerb um Talente zu bestehen?
Entgeltfortzahlung erreicht Rekordniveau: Arbeitgeber zahlen 82 Milliarden Euro für kranke Beschäftigte
Wenn Arbeitnehmer krank werden, springt der Arbeitgeber ein – gesetzlich geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Bis zu sechs Wochen lang muss der Lohn in voller Höhe weitergezahlt werden. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Für Unternehmen ist diese Pflicht mit steigenden Kosten verbunden. Im Jahr 2024 beliefen sich die Aufwendungen auf rund 82 Milliarden Euro – eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2010.
„Unternehmen müssen aufhören, Fördergelder liegen zu lassen!“
Herausforderungen stehen für Unternehmer mittlerweile an der Tagesordnung. Doch bleibt eine mögliche Lösung immer noch zu oft ungenutzt. Warum Fördermittel in der Wirtschaft weiterhin stiefmütterlich behandelt werden und wie sich dies ändern lässt, erklärt Stephan Schüren, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Schüren GmbH, in seinem Gastkommentar.
Tarifeinigung für Vermittler: Neuer BVK-Gehaltstarif tritt in Kraft
Mehr Geld für Vermittler, mehr Anreize für Azubis – doch beim Manteltarifvertrag herrscht Stillstand seit 1999. Wird der Herbst die Wende bringen?
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.