Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt weitgehend die Antworten der Bundesregierung zur kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5905 v. 3.3.2023).
Auch wenn die Positionierung der Bundesregierung gegenüber einem EU-Provisionsverbots noch nicht abgeschlossen sei, enthalten die Antworten wichtige Argumente, die gegen ein Provisionsverbot sprechen, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Zum einen liegen der Bundesregierung und der BaFin keine Erkenntnisse vor, nach denen die Provisionen in Deutschland systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führen. Zum anderen wird eingeräumt, dass jede Anlageberatung unabhängig vom Vergütungsmodell Vor- und Nachteile hat. Das entspricht der Position des BVK, dass letztlich der Verbraucher entscheiden soll, welche Vergütungsart er bevorzugt.
Auch das stets von Verbraucherschützern angeführte bestehende Zuwendungsverbot in den Niederlanden, sei aus strukturellen Unterschieden nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragbar. Der dortige Anstieg des beratungsfreien Geschäfts, werde aus Sicht der BaFin laut Bundesregierung kritisch gesehen, da dieses ein niedrigeres regulatorisches Schutzniveau biete und besondere Finanzkompetenz erfordere.
Auch sollte aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich jeder Kleinanleger Zugang zu persönlicher Beratung haben können. BVK-Präsident Heinz zeigt sich erfreut:
In den Antworten der Bundesregierung finden sich zentrale kritische Positionen des BVK am EU-Vorhaben wieder. Zudem sehen wir auch unsere klare Haltung: Kein Vertrieb ohne Beratung bestätigt.
Daher fordert der BVK von der Bundesregierung, diese Positionen auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness klar zu vertreten, damit diese ihre Pläne wieder ad acta lege. Schließlich hätte deren Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas und schade dem Verbraucher.
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