Mit rechtskräftigem Urteil vom 2. November 2022 entschied das Sozialgericht Lüneburg, dass die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler nicht zur Rentenversicherungspflicht führt. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt dieses Urteil ausdrücklich.
Im Ergebnis des Urteils des SG Lüneburg (Aktenzeichen: S 4 BA 32/19) wurde festgestellt, dass der klagende Versicherungsmakler nicht rentenversicherungspflichtig ist, nur weil er den Großteil seiner Verträge über einen Pool abwickelt.
Der AfW begrüßt das Urteil ausdrücklich. Hebt es doch klar die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Maklerpools – eingeschlossen hierbei ausdrücklich auch Verbünde und Genossenschaften – hervor und zeigt auf, dass die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler in einer solchen Zusammenarbeit sehr klar geregelt und gewährleistet ist.
Damit wird gerichtlich das bestätigt, was der AfW – gegen manche Stimmen am Markt – ständig hervorhebt. Mit solchen Dienstleistern ist die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar und können sie ihre Tätigkeit fortführen beziehungsweise sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren.
Das bedingt die Fülle der regulatorischen Anforderungen, der notwendigen IT-Voraussetzungen und der gegenüberstehenden Marktmacht von Produktgebern. Pools und Verbünde sind Garant für die Unabhängigkeit.
Unabhängige Finanzberater (Versicherungsmakler mit gewerberechtlicher Zulassung nach § 34 d Gewerbeordnung, Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung und Immobiliardarlehensvermittler mit Zulassung nach § 34 i Gewerbeordnung) wiederum sind Garant für eine von Produktgeberinteressen unabhängige Beratung der Endkunden.
Voraussetzungen für diese hochwertige Beratung sind ein möglichst uneingeschränkter Marktzugang und der Zugang zu professionellen, neutralen Analyse- und Vergleichsprogrammen. Genau das können Maklerpools den mit ihnen kooperierenden Finanzberatern bieten, ohne dabei deren Unabhängigkeit einzuschränken. Sie schränken weder das Angebot ein, noch machen sie Vorgaben bei der Umsatzhöhe.
Unabhängige Finanzberater können mit einem oder mit mehreren Pools zusammenarbeiten und selbst Direktanbindungen im Rahmen ihrer Pool-Anbindung und/oder außerhalb der Pool-Anbindung weiterführen. Rechtssichere Systeme zur schnellen Übertragung der Bestände auf andere Pools oder Verbünde oder auf eine Direktanbindung sichern den unabhängigen Finanzberatern jederzeit die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit einem Pool zu beenden.
All diese Punkte hebt das Sozialgericht in seinem Urteil hervor. Die vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW schon vor vielen Jahren initiierte Initiative „Pools für Makler“ unterstreicht diese Positionierung des Verbandes ausdrücklich.
Norman Wirth, AfW-Vorstand: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“
Nähere Infos zu dem Urteil und auch das Urteil zum Download finden Sie HIER
Themen:
LESEN SIE AUCH
EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht kommt
Der vielbeachtete Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie enthält nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten. Wie der AfW informiert, ist in dem Entwurf auch eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vorgesehen.
Urteil: Poolmakler sind nicht rentenversicherungspflichtig
Die Deutsche Rentenversicherung hatte per Bescheid eine Rentenversicherungspflicht eines Maklers festgestellt, da dieser auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sei. Das Sozialgericht Lüneburg überzeugte diese Argumentation der DRV nicht.
Neuer Zugang zu ELTIFs und Sachwerten: Fonds Finanz kooperiert mit Privatize
Investmentvermittler erhalten über eine neue digitale Plattform künftig einen vereinfachten Zugang zu European Long-Term Investment Funds (ELTIFs) und Sachwertanlagen. Möglich wird dies durch eine Kooperation zwischen dem Maklerpool Fonds Finanz und der Private-Market-Plattform Privatize. Die neue Lösung ersetzt das bisherige Tool der Fonds Finanz in diesem Segment und richtet sich an Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO.
Rentenversicherungspflicht für Poolmakler?
Sind Versicherungsmakler, die mit einem Maklerpool zusammenarbeiten, rentenversicherungspflichtig? Zwei aktuelle Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd widersprechen dem irritierenden Fehlurteil des LSG Bayern aus 2016, so die Kanzlei Wirth, die die aktuellen Bescheide durchsetzen konnte.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Bürgergeld gestrichen trotz Erbengemeinschaft: Landessozialgericht schafft Klarheit
Darf eine Erbin mit Millionenvermögen weiter Bürgergeld beziehen, solange sie aus der Erbengemeinschaft nicht auszahlen kann? Ein Gericht hat dazu eine klare Antwort – und verändert damit die Dynamik in blockierten Erbengemeinschaften.
„Musik ist erlaubt – aber nicht grenzenlos“: Was beim Musikhören rechtlich zu beachten ist
Ob beim Autofahren, Üben in der Mietwohnung oder Klingeltonnutzung – Musik im Alltag ist rechtlich klar geregelt. Eine Sammlung aktueller Urteile zeigt, wann es teuer werden kann und welche Rechte Mieter, Musiker und Verkehrsteilnehmer haben.
Gebrauchtwagenkauf: Kein Eigentum trotz Fahrzeugbrief
Ein vermeintlich seriöser Autoverkauf entpuppte sich als Betrug – trotz Vorlage eines echten Fahrzeugbriefs. Das Landgericht Frankenthal verneint einen gutgläubigen Erwerb und erklärt: Wer Warnsignale ignoriert, handelt grob fahrlässig und verliert Eigentum wie Kaufpreis.
Leitsatzurteil: Verletzung der Masseerhaltungspflicht führt zum Leistungsausschluss in der D&O-Versicherung
Ein Geschäftsführer, der bei Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, riskiert nicht nur straf- und zivilrechtliche Haftung – sondern auch den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.