Zahlreiche Streamingdienste sorgen mit ihrem weitreichenden Angebot an Filmen und Serien, dass Nutzer jederzeit das sehen können, was sie wollen. Die Sendungen sind meist werbefrei abrufbar, dafür aber kostenpflichtig. Wer sparen möchte, überlegt sich möglicherweise seinen Streaming-Account mit Freunden zu teilen. Ist dies rechtlich zulässig?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH klärt auf
Wer ein Streaming-Abo abschließt, geht mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag ein und muss sich an die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten halten, sprich: die Nutzungsbedingungen. Abhängig vom gewählten Tarif ist die Nutzung des Accounts meist auf eine bestimmte Anzahl an Personen im gleichen Haushalt oder Geräten begrenzt.
Diese Angaben finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil des Vertrags sind. Manche Streaming-Anbieter kontrollieren ob sich Nutzer daran halten, indem sie beispielsweise die Postleitzahlen der einzelnen Nutzer für eine Adressverifizierung verlangen.
Bei anderen Streaming-Diensten ist die Eingabe eines Codes erforderlich, den der Vertragspartner zugeschickt bekommt, sobald sich eine neue Person anmeldet. Nur mit dem Code kann diese dann das Angebot nutzen. So wollen die Anbieter sicherstellen, dass beide im gleichen Haushalt leben. Dieses Verfahren wird bisher insbesondere in den USA ausprobiert.
Stellt der Streaming-Dienst eine unerlaubte Weitergabe der Zugangsdaten fest, drohen ein Ausschluss von der Nutzung des Angebots oder sogar Nachzahlungs- und Schadenersatzforderungen. Allerdings: Schadenersatzforderungen gegen deutsche Streaming-Nutzer sind bislang nicht bekannt. Und auch eine Kontensperrung ist bei vielen Anbietern zumindest in Deutschland noch die Ausnahme. Hier geht jedoch jeder Streaming-Dienst anders vor.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Das sind die Top 5 Risiken für einen Rechtsstreit
Auch im Jahr 2022 gerieten Privatkunden wie im Vorjahr am häufigsten in Rechtsstreitigkeiten rund um Verträge. Dahinter bilden Streitigkeiten im Straßenverkehr und um Schadenersatzforderungen das größte Konfliktrisiko.
Die größten Rechtsstreit-Risiken für Unternehmen
Weiterhin stellen Konflikte rund um Verträge das größte Rechtsrisiko für Gewerbetreibende dar. Die Zahl der Konflikte im Straßenverkehr ist zwar im zweiten Jahr in Folge gesunken, bleibt aber mit geringem Abstand zweithäufigster Grund für Rechtsstreitigkeiten.
Das sind die Top 5 Risiken für einen Rechtsstreit
Wie oft die Deutschen in einen Rechtsstreit geraten, hängt vom Konfliktthema ab. 2021 wurde vor allem rund um Verträge und den Straßenverkehr gestritten. Weitere Top-Streitpunkte sind Konflikte um Schadenersatz, am Arbeitsplatz und rund um Immobilien.
Warum den Versicherungsmakler nur eingeschränkte Beratungs- und Dokumentationspflichten treffen
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
KI-Regulierung in der Praxis: AfW veröffentlicht Leitfaden für Vermittler
Wie können Vermittler-Unternehmen die europäische KI-Verordnung umsetzten? Diese Frage will der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mit einem Praxisleitfaden beantworten.
Ostseehochwasser: Verbraucherschützer planen Musterklage gegen Versicherer
Viele Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 fühlen sich im Stich gelassen – trotz Elementarschadenversicherung verweigern Versicherer die Leistung mit Verweis auf Sturmflut-Ausschlüsse. Nun wollen Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage einreichen.
BGH bestätigt Gefährdungshaftung: Hundehalter haftet, Versicherung kann schützen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Tierhalterhaftung bekräftigt und klargestellt: Hundehalter müssen auch ohne eigenes Verschulden für Verletzungen haften, die durch ihr Tier verursacht werden. Im konkreten Fall forderte eine gesetzliche Krankenkasse erfolgreich Behandlungskosten zurück. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wie sich der Rechtsstreit ums geerbte Haus vermeiden lässt
Die meisten Immobilien gehen nach Todesfällen an mehrere Erben. Uneinigkeit über die Verwertung des geerbten Hauses ist dabei vielfach vorprogrammiert. Ein Partner für Teilerbauseinandersetzungen kann Streit vermeiden und ein wirtschaftliches Ergebnis für Betroffene erzielen. Warum das Modell auch für Versicherer interessant sein kann, erklären Robert Lindenstreich und Florian Kania vom Frankfurter Startup Remedium. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/25.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.