Black Friday, Black Week, Cyber Monday – im November reiht sich ein Schnäppchen-Event ans nächste. Auch Elektronikmärkte senken die Preise von Laptops, Spielkonsolen, Smartphones & Co. und halten ihr Fachpersonal an, Verbraucher*innen beim Kauf eines Hightech-Produkts von einer Geräteschutzversicherung zu überzeugen.
Doch: „Versicherungen für Elektrogeräte entpuppen sich regelmäßig als Kostenfresser. Aus Verbraucherschutzsicht sind sie weder bedarfsgerecht noch bringen sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Black Friday, Black Week, Cyber Monday – im November reiht sich ein Schnäppchen-Event ans nächste. Auch Elektronikmärkte senken die Preise von Laptops, Spielkonsolen, Smartphones & Co. und halten ihr Fachpersonal an, Verbraucher*innen beim Kauf eines Hightech-Produkts von einer Geräteschutzversicherung zu überzeugen.
Doch: „Versicherungen für Elektrogeräte entpuppen sich regelmäßig als Kostenfresser. Aus Verbraucherschutzsicht sind sie weder bedarfsgerecht noch bringen sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz.
Die Namen der Produkte wie ‚Garantieverlängerung‘ oder ‚Plusschutz‘ lassen nicht auf Anhieb erkennen, dass es sich um Versicherungen handelt. Zusätzlich sind die Verträge häufig so kompliziert konzipiert, dass für Laien kaum nachvollziehbar ist, wann sie von der Versicherung unter welchen Voraussetzungen welche Leistung erhalten.
Wenn Verbraucher*innen überhaupt entschädigt werden, denn: Die zahlreichen Leistungsausschlüsse sowie die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten regelmäßig keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal meist maximal der Zeitwert des Geräts entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.
Ebenfalls oft nicht abgedeckt ist der einfache Diebstahl. Diesen Diebstahlschutz erhalten Kund*innen meist nur über einen zusätzlichen Betrag. Doch selbst dann behalten sich viele Versicherer vor, nur zu zahlen, wenn beispielsweise das Smartphone ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft der Besitzer*innen gegeben ist. Auf den Alltag übertragen bedeutet das: Würde das Smartphone von der Picknickdecke gestohlen, während man sein Kind vom Spielplatz holt, bestünde kein Versicherungsschutz. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.
Grundsätzlich ist eine Elektronikversicherung – wenn überhaupt – nur für größere und besonders teure Anlagen und Geräte wie zum Beispiel Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen empfehlenswert. Insbesondere, weil der Wertverfall nicht so groß ist wie bei kleineren Elektroartikeln.
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