Intensivpatient gesetzliche Rentenversicherung

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Es steht nicht gut um den Patienten. Seit vielen Jahren ist die gesetzliche Rentenversicherung nur aufgrund einer finanziellen Dauerinfusion aus dem deutschen Bundeshaushalt überlebensfähig. Für das Jahr 2022 musste der Bundesfinanzminister über 106 Milliarden Euro als Subventionszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung in den Bundeshaushalt einplanen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung am Tropf des Subventionsfonds der Regierung hängen.

Eine Tarifanalyse von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Natürlich können Kunden den Gesundheitszustand der gesetzlichen Rentenversicherung ignorieren und auf das Prinzip Hoffnung setzen. Allerdings muss an dieser Stelle auch der Hinweis gegeben werden, dass die Schlangen der Antragsteller vor den Büros der Sozialhilfe immer länger werden, denn die Ausgaben der Sozialhilfeträger stiegen im Jahr 2021 um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 15,3 Milliarden Euro an.

Allein 8,1 Milliarden Euro mussten für die Grundsicherung von Versicherten im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet werden. Offen bleibt, wann wir freie Sicht auf den leeren Boden des Sozialhilfetopfes haben.

Bekanntlich setzen Kunden Vorsorgebudgets sehr bewusst ein und häufig ist eine vollständige Deckung von Vorsorgebedarf und Vorsorgemaßnahmen ebenso wenig gesichert wie die Übereinstimmung der Wunsch- und Geschenkeliste an Weihnachten. Auch der von der EZB angehobene Leitzins von 1,25 Prozent ist nicht gerade ein Motivationsquell.

Strategische Altersvorsorge mit dem Tarif CleverInvest

Die bei den Deutschen so beliebten Festgeldanlagen, Sparbriefe und andere konservative Kapitalanlageprodukte, aber auch klassische Kapitalversicherungen zahlen sich mit Blick auf die aktuelle Inflationsrate aktuell nicht wirklich aus. Der Aufbau einer privaten Altersversorgung muss somit strategisch unter dem Einsatz möglicher Renditekatalysatoren erfolgen.

Ein privater Vorsorgevertrag kann bereits im Kindes- oder Jugendalter mit einem geringen Beitrag und einem bedarfsgerechten Ausbau des Versicherungsschutzes im Rahmen von dynamischen Anpassungen und Nachversicherungsoptionen sichergestellt werden. Kombiniert man eine lange Ansparphase mit einem intelligenten Anlagekonzept, dann können auch niedrigere Beiträge gewinnbringend eingesetzt werden.

Tarif CleverInvest: EDV-gestützte Vorsorgeberatung

Das Angebot einer fondsbasierten Rentenversicherung sichert einem Lebensversicherer kein Alleinstellungsmerkmal, es sei denn, ein interessantes Fondsportfolio und ein intelligentes EDV-gestütztes Beratungskonzept bieten wichtige Pluspunkte. Voraussetzungen, die von der HDI Lebensversicherung mit dem Tarif CleverInvest und einer eigens entwickelten Software erfüllt werden.

Das von der HDI Lebensversicherung angebotene Fondsportfolio lässt keine Wünsche offen. So kann der Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung nach Tarif CleverInvest in über 120 verschiedene Fonds investieren. Nachdem die meisten Versicherungsnehmer mit der Auswahl der Fonds und dem Splitting des Beitrages überfordert sind, stellt der Versicherer den HDI FondsGuide für die Beratung zur Verfügung. Mit dessen Hilfe kann der Vermittler die ausschlaggebenden Kriterien im Rahmen der Analyse ermitteln:

  • Berücksichtigung der Kundenwünsche in puncto Risikobereitschaft
  • Volatilität der Fonds
  • Renditeerwartung
  • vom Kunden gewünschte Anlageschwerpunkte
  • die vertragliche Versicherungsdauer
  • die geeignete Anlagestrategie
  • die einzusetzenden Fonds
  • das Aufteilungsverhältnis des Sparbeitrages

Mit der Software können auch unterschiedliche Szenarien und ein – basierend auf der Wertentwicklung der Fonds in der Vergangenheit – möglicher Kapitalaufbau simuliert und mit dem Kunden besprochen werden. Der Beratungsprozess und die vom Versicherungsnehmer hinsichtlich der einzusetzenden Fonds und des Aufteilungsverhältnisses bei der Zuführung des Sparbeitrages getroffene Entscheidung werden mit dem HDI FondsGuide dokumentiert und dem Beratungsprotokoll beigefügt.

Ergänzend ist anzumerken, dass nach dem Tarif CleverInvest nicht nur die Zahlung ratierlicher oder alternativ eines Einmalbeitrages, sondern auch ausdrücklich Beitragszuzahlungen während der Anspar- und der Rentenbezugsphase möglich sind. Vor allem für Vertragsinhaber einer Basisrentenversicherung ist dieses hohe Maß an Flexibilität bei der Beitragszuführung von besonderer Bedeutung.

Optimierung des Sonderausgabenabzugs

Vor allem für Premiumkunden, die sich erfolgreich im Berufsleben etabliert haben, sollte in jedem Fall die Alternative einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung besprochen werden. Die HDI Lebensversicherung bietet den Tarif Clever-Invest auch in Verbindung mit einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 1 an, das heißt, das äußerst flexible Anlagekonzept kann mit einer steuerlichen Förderung gekoppelt werden.

Engagierte Vermittler, die das Altersvorsorgekonzept mit einer optimierten steuerlichen Förderung kombinieren wollen, sollten vor allem mit freiberuflich oder selbstständig tätigen Kunden, die eine private Krankheitskostenvollversicherung unterhalten, über die Möglichkeiten von Beitragsvorauszahlungen zu ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sprechen.

So räumt der Gesetzgeber ein, dass maximal die (anteiligen) Beiträge zu einer Krankheitskostenvollversicherung sowie die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung bis zum dreifachen Betrag eines Jahresbeitrages in einem Veranlagungszeitraum als Sonderausgaben geltend gemacht werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG).

Sofern der Versicherungsnehmer beispielsweise im Januar 2023 den Jahresbeitrag zu seiner Kranken- und Pflegeversicherung für das laufende Kalenderjahr und im Dezember 2023 den Jahresbeitrag für 2024 an den privaten Krankenversicherer überweist, könnten beide Beitragszahlungen als (anteilige) Sonderausgaben im Jahr 2024 geltend gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge zu einer Basisrentenversicherung bleibt hiervon unberührt.

Nachdem der Versicherungsnehmer nunmehr im Jahr 2024 keine Beiträge zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung leistet, können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis maximal 2.800 Euro/ Jahr von Freiberuflern und Selbstständigen beziehungsweise 1.900 Euro von Arbeitnehmern und Beamten steuermindernd geltend gemacht werden. Mit einer außerplanmäßigen, als Sonderausgaben abzugsfähigen Beitragszahlung zu einer Basisrentenversicherung im gleichen Jahr kann dann auch die Steuerschuld des Versicherungsnehmers in 2024 gesenkt und der steuerliche Förderhebel für die Basisrentenversicherung weiter verbessert werden.

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab 2023 in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Nachdem die Höhe des Sonderausgabenabzugs vom Gesetzgeber für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wie auch für Beiträge zu einem privaten Altersvorsorgevertrag der Versorgungsschicht 1 gleichlautend geregelt wurde, ist zu erwarten, dass auch die Beiträge zu einer Basisrentenversicherung bereits ab 2023 im vollen Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Absicherung des BU-Risikos

Natürlich kann eine Basisrentenversicherung nach Tarif CleverInvest auch um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ergänzt werden. Bei der Einrichtung des Versicherungsschutzes muss beachtet werden, dass der auf die Altersversorgung entfallende Beitragsanteil, und hierzu zählt auch der Beitrag für die Absicherung einer Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages betragen muss. Der für die Absicherung der Berufsunfähigkeitsrente aufzuwendende Beitrag muss also zwingend kleiner 50 Prozent sein.

Eine Störung des Beitragsverhältnisses von Haupt- und Zusatzversicherung würde zum Verlust des Sonderausgabenabzugs rückwirkend ab Versicherungsbeginn führen. Aus diesem Grund sollte das Beitragsverhältnis niemals „auf Kante genäht“ werden! Sofern der Versicherungsnehmer, zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes oder einer behördlich angeordneten Betriebsschließung, seine laufenden Beitragsverpflichtungen reduzieren müsste, wäre in diesem Fall auch eine zwingende Absenkung der versicherten BU-Rente erforderlich.

Das Sahnehäubchen zum Schluss

Sofern das Berufsunfähigkeitsrisiko eines Kunden abgesichert werden soll, wird die Einstiegshürde von den Gesellschaften für einen Vorsorgevertrag regelmäßig mit einem (sehr) langen Katalog von Gesundheitsfragen hoch aufgelegt.

Auch hier sollten gebotene Marktchancen strategisch genutzt werden. Die HDI Lebensversicherung bietet aktuell die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einer BU-Rente von bis zu 2.000 Euro/Monat mit einem auf drei Gesundheitsfragen und die Frage nach Körpergröße und -gewicht der zu versichernden Person verkürzten Fragenkatalog zu beantragen.

Bild (2): © AssekuranZoom GbR