Mythen rund um die SCHUFA

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Die SCHUFA ist ein Unternehmen, um das sich zahlreiche Mythen ranken. Denn immerhin weiß die Auskunftei alles über die Finanzen von Verbrauchern und ist maßgeblich dafür verantwortlich, ob Kredite erteilt werden, oder? In diesem Beitrag klären wir über die größten Mythen auf, welche mit der SCHUFA in Verbindung gebracht werden.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist eine Abkürzung und steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Institution wurde 1950 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Die SCHUFA Hauptaufgabe der SCHUFA ist es, Daten über Privatpersonen und Unternehmen zu sammeln, um deren Kreditwürdigkeit beurteilen zu können.

Diese Informationen werden dann von Banken, Vermietern, Arbeitgebern und anderen Institutionen verwendet, um Entscheidungen über die Vergabe von Krediten, die Vermietung von Immobilien oder die Gewährung von Darlehen zu treffen. Neben ihren Dienstleistungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung bietet die SCHUFA auch Dienstleistungen zur Betrugsbekämpfung und zum Identitätsschutz an. Die SCHUFA ist eine der größten Auskunfteien in Europa und verfügt über 80 Millionen Datensätze zu Privatpersonen und Unternehmen.

Eine negative SCHUFA kann nicht ausgebessert werden

Viele Personen sehen die Gefahr von negativen SCHUFA-Einträgen wie ein Damoklesschwert über sich schweben, wenn es zu Zahlungsverzügen oder gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Denn ein Mythos besagt, dass negative Einträge unwiderrufbar gespeichert werden und die Bonität für immer beeinträchtigen.

Doch das ist natürlich nicht der Fall. Finanzielle Situationen können sich ändern und das weiß natürlich auch die SCHUFA. Negative Einträge werden nur über einen gewissen Zeitraum hinweg gespeichert. Die Speicherung der Daten wird von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sogar ganz transparent dargestellt. Selbst eine negative SCHUFA bedeutet nicht gleich das Ende der Welt. Denn ein Kredit trotz Schufaeintrag ist ohne Probleme möglich, wenn Verbraucher gezielt danach suchen.

Jeder kann SCHUFA-Daten abfragen

Einer der größten Mythen rund um die SCHUFA ist, dass jede Person Daten abfragen kann. Dies würde bedeuten, dass sich Familien, Freunde oder flüchtige Bekannte Informationen über die finanziellen Möglichkeiten und die Bonität holen könnten. Das ist natürlich nicht korrekt. Denn bei der SCHUFA können nur Dritte Daten abfragen, die eine Berechtigung dazu haben. Zusätzlich dazu muss der betroffene Verbraucher abhängig von der Auskunftsanfrage zusätzlich sein Einverständnis abgeben.

Doch wer ist generell zur Abfrage berechtigt? Zu den Ermächtigten zählen Unternehmen, Vermieter und Banken. Möglich ist die Abfrage von Daten aus der SCHUFA jedoch nur, wenn bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Die Ausnahme ist, wenn Verbrauche einen Vertrag wünschen. Dann können SCHUFA-Daten auch bereits vorab abgefragt werden. In vielen AGBs und Kreditanfragen ist eine Klausel bezüglich einer SCHUFA-Abfrage integriert. Mit der Unterschrift akzeptiert der Verbraucher die Überprüfung seiner SCHUFA-Daten.

Die eigenen SCHUFA-Daten sind tabu

Häufig wird behauptet, dass es nicht möglich ist, die eigenen SCHUFA-Daten abzufragen. Doch auch dieser Mythos entpuppt sich als nicht richtig. Generell gilt, dass jede Privatperson das Recht hat, seine eigenen Daten bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung anzufragen und einzusehen. Während diese Abfrage in der Vergangenheit kostenfrei war, ist die Überprüfung der eigenen SCHUFA-Daten mittlerweile einmal pro Jahr kostenfrei möglich.

Die SCHUFA ist eine staatliche Institution

Da die SCHUFA so allgegenwärtig ist und von Bankinstituten und renommierten Unternehmen genutzt wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine staatliche Institution handelt. Doch die SCHUFA ist keine Behörde, sondern ein privat geführtes Unternehmen, welches Daten sammelt, auswertet und in aufbereiteter Form verkauft. Das Unternehmen ist in der Zwischenzeit zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt worden und wird von verschiedenen Teilhabern gehalten.

Die SCHUFA kann nur negativ sein

Ein Mythos rund um die SCHUFA lässt glauben, dass in der SCHUFA generell nur negative Einträge gespeichert werden und Personen mit guter Zahlungsmoral und herausragender Bonität gar nichts mit der Institution zu tun hätten. Doch auch das ist nicht korrekt.

Denn um ein möglichst genaues Bild von der Zahlungsfähigkeit eines Verbrauches zu bekommen, speichert die SCHUFA natürlich auch positive Daten. Bei der SCHUFA handelt es sich somit de facto um kein Schuldenregister. Ganz im Gegenteil werden laut Angaben des Unternehmens circa 90 Prozent positive Daten gespeichert.

Die Bonitätsprüfung erfolgt durch die SCHUFA selbst

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung hat mit der Bonitätsprüfung selbst rein gar nichts am Hut, weswegen auch dieser Mythos entkräftet werden kann. Es handelt sich um eine reine Auskunftei, die Daten zur Verfügung stellt.

Die SCHUFA weiß alles über die finanzielle Lage

Auch der letzte Mythos ist alles andere als richtig. Denn die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung kennt weder das Einkommen noch die generellen Vermögensverhältnisse. Die SCHUFA sammelt nur Daten, die für vertragliche Vereinbarungen, Kreditaufnahmen und Geschäftsabläufe relevant sind.