Nie war die Zahl der Immobilienbesitzer größer als heute und die Immobilien sind nach wie vor heiß begehrt, sei es als eigener Wohnbereich, Geldanlage oder Altersvorsorge. Dieses Jahr gab es allerdings bedeutende Änderungen, die alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer unmittelbar betreffen.
Ein Beitrag von Michael Feike, Inhaber der trendyimmo – Immobilien und Marketing
Die Grundstücksstuer wurde ins Leben gerufen - jeder Grundstückseigentümer muss jetzt eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Diese Regel besteht seit dem 01.01.2022 und gilt nun bis auf weiteres. Aber was beinhaltet diese Regel genau und welche Aspekte sind von ihr betroffen?
Die Grundsteuerreform
Mit Jahresbeginn ist die Grundsteuer neu erhoben worden. Eine einmalige Grundsteuererklärung muss bis spätestens Ende Oktober und einmalig übermittelt werden. Lediglich macht Berlin hier eine Ausnahme, weil sich im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern hier jeder Eigentümer selbst um die Erklärung bemühen muss.
Im Rest von Deutschland wurde die entsprechende Aufforderung dazu an die Besitzer bereits per Brief verschickt. Empfänger des Briefs sollten die Grundsteuerbescheide genau prüfen, da ab 2025 die jeweilige Berechnung für die Grundsteuer der Immobilie aus diesen hervorgeht. Eigentümer haben die Frist von einem Monat als Spielraum, innerhalb der sie Einspruch gegen den erhaltenen Bescheid einlegen können, wenn dieser nicht der Realität entsprechen sollte.
Die WEG-Reform
Diese Reform ist ebenfalls seit dem Beginn dieses Jahres gültig und bezieht sich auf Neuerungen innerhalb des Wohneigentumsgesetzes. Sie bezieht sich auf alle Eigentümer von Eigentumswohnungen. Hier müssen jetzt Zustimmungen bei unterschiedlichen Aspekten vorliegen, weil Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie verändern wollen, sowieso eine Zustimmung von allen anderen Eigentümern erhalten müssen.
Mit dem Start diesen Jahres ist die sogenannte Zustimmungsfiktion in Kraft, was heißt, dass diese Änderungen keiner Zustimmung mehr bedürfen - jeder andere Eigentümer muss nur rechtzeitig über diese Änderungen in Kenntnis gesetzt werden:
- die Installation von Markisen, Jalousien und Rollläden
- der Einbau von Türen oder Fenstern, die besonders gegen Einbrüche gesichert sind
- ein behindertengerechter Umbau der betroffenen Immobilie
- die Installation einer Photovoltaikanlage auf Dächern oder weiteren Oberflächen
- die Installation von Vorrichtungen zum langsamen Aufladen von E-Fahrzeugen
Hat man zuvor eine Einzelladestation unterhalten, muss man diese jetzt aufgeben, wenn eine Gemeinschaftsanlage installiert werden sollte. Genau fünf Jahre nach der Installation der Einzelladestation tritt diese Unterlassungspflicht jetzt in Kraft.
Jeder Wohnungsbesitzer muss über eine ausreichende Instandhaltungsrücklage für eine individuelle Vorsorge verfügen. Gesetzlich sind hier als Mindestmaß 0,90 Euro pro Monat und pro Quadratmeter der betreffenden Nutzfläche festgelegt.
Die Mietspiegelreform
Am 01.07.2022 trat das sogenannte Mitspiegelreformgesetz in Kraft und ist ab sofort gültig. In diesem Gesetz steht festgeschrieben, dass Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel für ihre Wohnviertel erstellen müssen. Das beinhaltet, dass die Mieter und Eigentümer zur ehrlichen Auskunft bei Fragen zu Ausstattung, Miethöhe und Größe der Immobilien bereitstehen müssen.
Wer gegen diese Pflicht verstößt, kann mit Bußgeldern in teilweise empfindlicher Höhe bestraft werden. Dadurch wird der Mietspiegel zu einer Referenz und Größe, damit ein örtlicher Vergleich bei Mieten gelingt und ein Durchschnitt jederzeit schnell benannt werden kann. Der Mietspiegel kann jetzt den Eigentümern einen Anhaltspunkt dafür geben, wie eine angemessene und faire Miete für eine Immobilie festgelegt werden kann.
Ein Fazit
Alle Immobilienbesitzer sollten sich nun mit der eigenen Immobilie auseinandersetzen und die bestehenden Vorschriften mit ihren Details beachten, damit es zu keinen Problemen und Strafen kommt. trendyimmo leistet dazu wertvolle Aufklärungsarbeit und steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Betroffene dazu Fragen haben.
Themen:
LESEN SIE AUCH
70 Prozent halten eigene Altersvorsorge für unzureichend
Trotz der pessimistischen Erwartung zum Lebensstandard im Alter ist die Bereitschaft der Menschen zur privaten Altersvorsorge bisher nur sehr gering. Etwa jeder Vierte legt derzeit gar nichts fürs Alter zurück, weitere 25 Prozent sparen bis zu 50 Euro monatlich.
Immer weniger beschäftigen sich mit privater Altersvorsorge
Die Rentenlücke ist kein Geheimnis und macht die private Vorsorge wichtiger denn je – doch sinkt der Anteil derer, die selbst aktiv vorsorgen: 2022 haben sich rund 49 Prozent der Deutschen mit dem Thema der privaten Altersvorsorge beschäftigt – 5 Prozentpunkte weniger als im Jahr davor.
Erben und Schenken: Für wen sich eine Stiftung lohnt
Beim Erben oder Schenken wertvoller Vermögenswerte fallen in Deutschland hohe Steuern an – Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen. Eine Stiftungsgründung kann Familien dabei helfen, die Steuerlast zu reduzieren und ihre Besitztümer über Generationen hinweg zu schützen.
DIVAX: Jeder Dritte im Alter unzureichend abgesichert
Die Stimmung der Bürger zur Altersvorsorge in Deutschland sinkt kontinuierlich. 38,7 Prozent schätzen ihre Altersvorsorge als unzureichend ein. Diese pessimistische Einschätzung fällt bei Geringverdienern sowie bei Frauen noch deutlich höher aus.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.