Alle Eigentümer eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie Erbbauberechtigte müssen aktiv werden. Der Anlass: die Grundsteuerreform. Sie sind gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 auf elektronischem Wege eine Grundsteuer-Feststellungserklärung gegenüber ihrem jeweiligen Finanzamt abzugeben.
Aufgrund der 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform erfolgt in diesem Jahr eine sogenannte Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte. Maßgeblicher Stichtag ist der 1. Januar 2022. Welche Daten die Eigentümer konkret mitzuteilen haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet. Erforderlich sind in der Regel Angaben zur Grundstücksfläche, – die Eigentümer müssen in vielen Fällen auch zur Wohn- oder Gebäudefläche Angaben machen. Die meisten Bundesländer richten vor Beginn der Erklärungsfrist Informationsschreiben an die Betroffenen. Nichtsdestotrotz muss jeder Betroffene rechtzeitig die für ihn erforderlichen Daten beschaffen, falls ihm diese nicht vorliegen.
Sofern Eigentümer, aufgrund fehlender Daten oder Unsicherheiten Unterstützung bei der Ermittlung der erforderlichen Angaben benötigen, stehen die ÖbVI als Fachleute im Bereich Vermessung bereit. Die Daten zur Grundstücks- und Wohn- bzw. Gebäudefläche werden dann je nach Bedarf von den Ingenieuren fachgerecht und rechtssicher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ermittelt.
Die ÖbVI sind vom Staat beliehene Freiberufler, die mit hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Vermessungswesens betraut sind. Vergleichbar mit Notaren erbringen sie öffentliche Dienstleistungen in privater Organisation. Ein ÖbVI untersteht staatlicher Aufsicht; sein Handeln ist von Neutralität und persönlichem Verantwortungsbewusstsein bestimmt. Bei allen Aufgaben in Bezug auf Grundstücke, Wohnungen und sonstige Immobilien sind sie technische Dienstleister, aber auch Berater und Mittler.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gibt es flächendeckend in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns.
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