Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung: Welche Rechte Mieter jetzt haben
Mehr als jede zweite Betriebskostenabrechnung in Deutschland ist fehlerhaft. Das geht aus Rückmeldungen der Mietervereine Düsseldorf, Hamburg und Köln hervor, die vom unabhängigen Geldratgeber Finanztip im Rahmen einer aktuellen Anfrage ausgewertet wurden. Besonders häufig treten Unstimmigkeiten bei der Heizkostenabrechnung auf. Die Folgen für Mieter: Teils unberechtigte Nachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro.
Abrechnungsfrist endet am 31. Dezember
Mieterhaushalte müssen einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung erhalten - bis spätestens zum 31. Dezember für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. Wird die Abrechnung zu spät zugestellt, können Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden.
Was dürfen Vermieter abrechnen?
Ein häufiger Streitpunkt ist die Heizkostenabrechnung, insbesondere wenn Vermieter gesetzliche Vorgaben nicht einhalten. „Rechnet der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht nach Verbrauch ab, dürfen Mieter pauschal 15 Prozent der Heizkosten kürzen“, erklärt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung.
Grundsätzlich dürfen Vermieter zwei Arten von Heizkosten auf die Mieter umlegen:
- Grundkosten, etwa für Betriebsstrom, Wartung, Reinigung, gesetzlich vorgeschriebene Messungen sowie die Miete der Messgeräte. Diese werden in der Regel nach Wohnfläche verteilt.
- Verbrauchskosten, also Kosten für Brennstoffe oder Fernwärme, die verbrauchsabhängig berechnet werden.
Das Verhältnis zwischen Grund- und Verbrauchskosten muss gesetzlich zwischen 50:50 und 30:70 liegen. Einseitige Aufteilungen sind unzulässig.
Hinzu kommt seit 2023 eine weitere Regelung: Die durch das Heizen entstehenden CO₂-Kosten müssen gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) fair zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden. Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes: je schlechter der energetische Zustand, desto größer der Kostenanteil des Vermieters. In extremen Fällen können Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten tragen.
Fehlt diese Aufschlüsselung oder ist sie unvollständig, dürfen Mieter die Heizkostenabrechnung um drei Prozent kürzen.
Recht auf Widerspruch innerhalb eines Jahres
Treten Unstimmigkeiten bei den Vorauszahlungen, Rechenwegen oder Umlageschlüsseln auf, können Mieter Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Die Frist dafür beträgt ein Jahr ab Zugang der Abrechnung. In dieser Zeit können Mieter Einsicht in die Belege verlangen.
Allerdings gilt: Eine mögliche Nachzahlung muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen beglichen werden – auch bei laufender Prüfung. Finanztip empfiehlt in solchen Fällen eine Zahlung unter Vorbehalt, um später Rückforderungen geltend machen zu können. Alternativ kann beim Vermieter ein Aufschub beantragt werden, bis die Abrechnung geklärt ist.
Bei formellen Mängeln, etwa falschem Abrechnungszeitraum, fehlenden Erläuterungen oder rechnerisch nicht nachvollziehbaren Positionen, können Mieter die Zahlung komplett verweigern und eine korrekte Abrechnung einfordern.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Die Zukunft liegt im energetischen Sanieren
Der Weg zu einer energieeffizienten Heizung: Förderungen und Zuschüsse
Ungezieferbefall im Mietrecht – Pflichten von Mieter und Vermieter
Beschlüsse nur innerhalb eines Monats anfechtbar
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Deutschlands Immobilienmarkt bis 2035: Die Rückkehr der Knappheit – aber nicht überall
Der deutsche Immobilienmarkt 2026: Sanierungsstau trifft auf Angebotslücke
„Wir versichern Häuser, aber schützen sie nicht“
Eigenheime: Sicherheitsgefühl trügt beim Elementarschutz
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.





![Heizung-gefroren-193453078-FO-lassedesignen[1]](/content.4917796.images.rvgqf.Heizung-gefroren-193453078-FO-lassedesignen1.320x240.jpg)








