Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung gibt es verschiedene Lösungen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Königin der Absicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als alternative Absicherung vor allem für körperlich tätige Berufe sowie die Grundfähigkeitsversicherung, die jedoch einen anderen Ansatz verfolgt.
Auch für Beamte gibt es eine spezielle Form der Absicherung, die sich als Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung von aktuell 18 Anbietern finden lässt.
Die Dienstunfähigkeitsklausel
Die Dienstunfähigkeitsklausel sticht unter den Klauseln besonders hervor, da sie in ihrer Ausgestaltung auf dem Versicherungsmarkt stark variiert und von hoher Komplexität geprägt ist. Sie lehnt sich an das Beamtenrecht an. Beamtete stehen in einem Dienstverhältnis und unterliegen besonderen Rechten und Pflichten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise einer Dienstunfähigkeit prüft der
Dienstherr, ob und in welchem Umfang die betroffene Person ihre Dienstpflicht weiterhin erfüllen kann. Bei einer positiven Prüfung hat dies finanzielle Auswirkungen, da im Ernstfall eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung drohen kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat, unabhängig vom Ergebnis des Dienstherrn, das Recht eine eigene Prüfung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit vorzunehmen. Das bedeutet, dass Versicherte im Rahmen der BU-Prüfung einen weiteren Prozess durchlaufen müssten, damit die private Arbeitskraftabsicherung zu einer Leistung kommen kann.
Eine zeitgemäße Klausel sollte deshalb das Ziel haben, eine erneute Erstprüfung zu vermeiden. Der Versicherer verzichtet somit auf sein eigenes Prüfrecht und erkennt das Ergebnis des Dienstherrn an. Darauf legen wir im Rating höchsten Wert,
sagt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.
Diese Form der DU-Klausel gilt als „echte DU-Klausel“. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Status, in dem sich Beamtete befinden, auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebzeit. Denn Beamtete auf Widerruf oder Probe können ohne Versorgungsansprüche entlassen werden und in den ersten Jahren als Beamtete auf
Lebzeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.
Das M&M Rating Dienstunfähigkeit
In der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Insbesondere Klauseln ermöglichen es, den Versicherungsschutz stärker den eigenen Bedürfnissen anzupassen oder wichtige Leistungsauslöser in den Versicherungsschutz zu integrieren. Um hierbei eine verlässliche Orientierung zu bieten, hat MORGEN & MORGEN jetzt auch die Dienstunfähigkeitsklausel detailliert analysiert und einem Rating unterzogen.
Bewertet wird die Qualität der Bedingungen. Preise spielen, wie immer bei der Ratingbewertung, keine Rolle. Diese muss der Vermittler bei der bedarfsorientierten Beratung natürlich hinzuziehen, da höhere Bedingungsqualität in der Regel mit höheren Prämien einhergeht. Die Bedingungen werden anhand von Leistungsfragen evaluiert. Nur die in den AVB aufgeführten Leistungen werden bewertet, da lediglich
hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Ein Grundsatz, der allen M&M-Bedingungsratings beziehungsweise -analysen seit Jahren zugrunde liegt.
Die Top-Bewertungen von vier und fünf Sternen setzen drei Mindestkriterien voraus, die eine DU-Klausel haben sollte. Es muss eine echte DU-Klausel sein. Das bedeutet, der Versicherer erkennt die durch den Dienstherrn bereits ausgesprochene Dienstunfähigkeit an. Des Weiteren werden alle Beamtenstatus anerkannt – auf Probe, auf Widerruf und auf Lebzeit und der Versicherer verzichtet auf unübliche
Einschränkungen.
Das M&M Rating Dienstunfähigkeit beachtet über dies noch folgenden Aspekt: Es können sich immer Umstände ergeben, aus denen heraus ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und als Arbeitnehmer oder Selbstständiger weiter tätig ist. Daher kann im Ratingergebnis keine Dienstunfähigkeitsversicherung besser bewertet sein, als die ihr zugrundeliegenden Bedingungen im Rating Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet wurden.
Das Ratingergebnis
Der erste Jahrgang attestiert dem Markt bereits einen guten Stand. „Von insgesamt 21 analysierten Tarifen können zwei Drittel der Tarife mit einer Top-Bewertung von fünf Sternen ausgezeichnet werden,“ zeigt sich Ludwig erfreut. Zwei Tarife erhalten vier Sterne, weitere drei Tarife werden mit drei Sternen bewertet. Die schlechteste Bewertung in diesem Jahrgang ist die zwei Sterne-Bewertung, die zwei Tarife erhalten.
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