Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nach Auffassung der Justizminister*innen der Länder verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Justizministerkonferenz. Der Bund will nun die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen, nachdem sich die Chefinnen und Chefs der Bundesländer auch dafür stark gemacht haben.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), der als Verbraucherschutzverein die Rechte der Versicherten vertritt, begrüßt die Entwicklung. Gegen die Schäden von Naturgefahren brauche es einen wirksamen Schutz. So werde sich der BdV im Sinne aller Verbraucher*innen dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben nicht mehr ins Stocken gerate, so BdV-Vorstand Stephen Rehmke.
Die verheerenden Schäden an Wohngebäuden durch Naturereignisse gepaart mit einer oft unzureichenden Versicherungssituation führen regelmäßig zu existenziellen Notlagen der Verbraucher*innen. Auch beim BdV gehen nach Starkwetterereignissen diverse Anfragen von besorgten Bürger*innen ein. Denn was viele entweder nicht wissen oder als Risiko bewusst in Kauf nehmen: die weitverbreitete Wohngebäudeversicherung deckt zwar Gefahren wie Blitz, Frost, Sturm, Feuer und Hagel ab, nicht aber die sogenannten Elementargefahren wie etwa Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen. Diese Risiken können bisher nur über die Erweiterung einer Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Gleiches gilt für die Hausratversicherung.
Ein zusätzlicher Elementarschutz ist für die allermeisten Haushalte leicht und oft für weniger als 100 Euro im Jahr zu bekommen. Aber auch dann sind nicht alle durch Witterungsniederschläge verursachten Gebäudeschäden versichert. Mehr dazu im Infoblatt „Unwetterschäden“. Bisher jedoch fehlt jedem zweiten Gebäude ein solcher, erweiterter Schutz. In manchen Risikogebieten ist ein Schutz nur schwer beziehungsweise gegen eine relativ hohe Prämie zu bekommen.
Extremwetterereignisse wie Starkregen nehmen zu und machen vor regionalen Grenzen nicht halt. Und man könne auf verheerende Flutkatastrophen wie im vergangenen Jahr nicht länger mit staatlichen Nothilfen reagieren. Der BdV erwartet von der Politik, dass sie uns alle aus dem Samariter-Dilemma befreie und nunmehr eine flächendeckend verpflichtende Lösung finde. Es sei dafür höchste Zeit.
Der BdV hat in einem Positionspapier ein kollektives Pflichtsystem vorgeschlagen, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren.
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Kommt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
Der Bundesrat hat kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Der BdV begrüßt dies und verweist auf seine bereits im März 2022 vorgestellte Lösung zur Umsetzbarkeit eines kollektiven Pflichtsystems.
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