Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erinnert daran, dass seit dem 1. August 2021 das Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz in Kraft ist, wodurch das Transparenzregister zu einem sogenannten Vollregister wurde.
Diese Änderung bedeutet, dass alle juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften ab diesem Datum verpflichtet sind, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Diese Neuregelung gelte für alle Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie bereits Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind, erklärt BVK-Präsident Michel H. Heinz.
Auch diejenigen, die nach dem GwG bislang von einer erleichterten Mitteilungsfiktion profitieren konnten, die also in einem anderen öffentlichen Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister) mit allen notwendigen Angaben eingetragen waren, müssen nun zusätzlich einen Eintrag der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister vornehmen, so Heinz weiter.
Für die GmbH sowie Genossenschaften wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 eingeräumt. Sind nicht alle erforderlichen Angaben im Handelsregister vorhanden, besteht eine sofortige Eintragungspflicht bereits seit August des letzten Jahres. Bei Kommanditgesellschaften und Aktiengesellschaften lief diese Frist bereits am 30. März 2022 ab, während Personengesellschaften noch bis Ende des Jahres von der Übergangsfrist profitieren können. Da hohe Ordnungsgelder drohen, sollte die Frist eingehalten werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Geldwäscheprävention gewinnt an Bedeutung
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleibt für Vermittlerinnen und Vermittler ein zentrales Thema. Das zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer 2024, das zum 17. Mal in Folge erhoben wurde. Die Branche erkennt ihre Verantwortung und arbeitet zunehmend daran, die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) konsequent umzusetzen – gleichwohl bestehen in einzelnen Bereichen weiterhin Defizite.
Vorzüge einer Genossenschaft – wann sich eine Gründung lohnt
Die Genossenschaft ist eine unterschätzte Rechtsform mit zahlreichen Vorzügen. Unter anderem profitieren Gründer von Steuervorteilen, als Privatperson oder Unternehmer. Doch das allein macht noch nicht den Reiz einer Genossenschaft aus.
Achtung, Bußgeldfalle: GwG-Registrierungspflicht
Im Bereich der Geldwäsche läuft nicht nur bald eine Übergangsfrist ab, es gibt auch umfangreiche Pflichten aus dem GwG, über die Vermittler Bescheid wissen sollten: Neu ist vor allem, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tretende Registrierungspflicht sowie die Analyse des eigenen Risikos, Geldwäsche anheim zu fallen.
So sollen Notare helfen, Geldwäsche zu verhindern
Gelder aus illegalen Geschäften werden in Deutschland besonders durch Kauf und Verkauf von Immobilien „gewaschen“. Um dies zu erschweren hat der Staat Notare dazu verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Doch ist die Recherche von potenziell Kriminellen mühsam und zeitraubend und somit kaum möglich.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.