Homeoffice als Gewohnheitsrecht

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Homeoffice ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Viele Menschen sehen es als ideale Möglichkeit, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Doch wie stehen die Chancen, dass sich Homeoffice als Gewohnheitsrecht etabliert?

Homeoffice – ein Überblick

Homeoffice ist derzeit in aller Munde. Täglich erscheinen neue Artikel und Studien, die sich mit diesem Thema befassen. Aber was bedeutet Homeoffice eigentlich? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Und welche Chancen bestehen, dass dieses Arbeitsmodell künftig zum gesetzlichen Recht wird? Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Homeoffice, und zwar:

  • das regelmäßige Homeoffice
  • das gelegentliche Homeoffice

Beim regelmäßigen Homeoffice handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer mindestens einen Tag pro Woche von zu Hause aus arbeitet. Bei der gelegentlichen Variante hingegen arbeitet der Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag oder an bestimmten Tagen im Monat von zu Hause aus. In der Regel ist bei dieser Variante keine feste Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen, sondern die Arbeitnehmer entscheiden selbst, an welchen Tagen sie von zu Hause aus arbeiten möchten.

Homeoffice-Pflicht läuft aus

Die coronabedingte Homeoffice-Pflicht läuft bald aus und viele Arbeitnehmer fragen sich, was nun? Sollen sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten oder in die Büros zurückkehren? Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten inzwischen die Möglichkeit, das Homeoffice auch nach der Corona-Pandemie beizubehalten. Doch was ist, wenn das Unternehmen dies nicht anbietet oder die Angestellten das Homeoffice nicht mehr wünschen?

In den letzten Monaten haben viele Menschen gelernt, dass das ortsunabhängige Arbeiten durchaus möglich ist. Für viele ist es sogar die bevorzugte Art zu arbeiten. Andere Menschen hingegen sehnen sich nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht, da sie sich in ihren eigenen vier Wänden eingesperrt fühlen und das soziale Leben mit Kollegen und Freunden vermissen.

Eine Vereinbarung ist dringend gefragt

Derzeit ist Homeoffice in vielen Unternehmen eine recht neue Angelegenheit. Viele Arbeitnehmer haben sich noch nicht an die veränderten Arbeitsbedingungen gewöhnt und wissen nicht genau, was sie erwartet. In einigen Fällen kann es daher zu Missverständnissen oder Konflikten kommen.

Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass Unternehmen und Arbeitnehmer sich auf eine Vereinbarung über das Homeoffice einigen. Die Vereinbarung sollte klar definieren, welche Arbeiten im Homeoffice erledigt werden sollen und welche nicht. Zudem sollte festgelegt werden, wie oft und wie lange die Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten sollen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer regelmäßig Kontakt zu ihren Kollegen haben, um auch weiterhin Teil des Unternehmens zu sein.

Man sollte Homeoffice auch verbieten können

Manche Arbeitnehmer empfinden Homeoffice bereits heute als Gewohnheitsrecht. Dies kann dazu führen, dass sie ablehnen, wieder ins Büro zurückzukehren. Das ist jedoch nicht immer die beste Entscheidung, da es in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein, wieder ins Büro zurückzukehren. Demzufolge sollte der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Homeoffice einzuschränken oder auch ganz zu verbieten.

Der Arbeitgeber muss jedoch darlegen und begründen können, warum das Homeoffice abgelehnt wird. In der Praxis wird dies oft damit begründet, dass die Arbeit im Büro besser erledigt werden kann oder dass bestimmte Aufgaben nur vor Ort erledigt werden können. Diese Begründungen müssen sich jedoch auf die konkrete Tätigkeit beziehen und dürfen nicht pauschal sein.

Fazit

Die Chancen für ein Homeoffice als Gewohnheitsrecht stehen gut. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, zu erhöhen. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.