Die Zahl der gestohlenen Fahrräder ist im Vorjahr auf ein Rekordtief gesunken, wie die aktuelle Statistik des GDV zeigt. Der Gesamtschaden für die Versicherer blieb indes unverändert. Der Grund: Diebe haben es auf immer teurere Modelle abgesehen.
Insgesamt seien 125.000 versicherte Fahrräder gestohlen worden, rund 15.000 weniger als im Jahr zuvor, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg
Asmussen. Der Rückgang steht erneut im Zusammenhang mit der Pandemie. Viele Menschen haben von zu Hause gearbeitet, so dass Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt worden seien und es schlicht weniger Gelegenheit zum Fahrraddiebstahl gegeben habe.
Schadenhöhe auf Rekordniveau
Die Schadensumme blieb 2021 mit 110 Millionen Euro indes auf dem Niveau des Vorjahres. Der Schadendurchschnitt hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 440 Euro auf 860 Euro fast verdoppelt – und liegt damit so hoch wie noch nie. Asmussen erklärt:
Der Anstieg der Entschädigungsleistung zeigt, dass der Trend zum Diebstahl teurer Fahrräder anhält.
Da sich im Freien weniger Gelegenheiten geboten hätten, suchten Diebe zunehmend auch in Kellerräumen gezielt nach hochwertigen Rennrädern, E-Bikes oder Mountainbikes, um sie weiterzuverkaufen. Daher sollten auch in Kellern Fahrräder nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder 2021 um 10,5 Prozent auf rund 234.000. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.
Was die Hausratversicherung mit Fahrradklausel ersetzt
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Wichtiger Hinweis: Das Velo muss stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein. Von den knapp 27 Millionen Versicherungsverträgen haben 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.
Erstattet wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
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