Grundfähigkeitenversicherung: Passende Absicherung für Jung und Alt

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Die qualifizierte Absicherung der Arbeitskraft ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Darüber hinaus gibt es aber auch wichtige alltägliche Fähigkeiten, die geschützt werden sollten. Als leistungsstarkes Vorsorgeinstrument wird von führenden Gesellschaften neben der Berufsunfähigkeits- auch eine Grundfähigkeitsversicherung angeboten. Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat im Januar 2022 dafür ihren neuen Tarif vorgestellt.

Das AssekuranZoom– und expertenReport-Team spricht mit Dr. Jürgen Bierbaum und Frank Kettnaker, Vorstände der Alte Leipziger, über die neue, breit gefächerte und flexible Vorsorgelösung und geht dabei auf die wichtigsten Vorteile ein.

Alexander Schrehardt: Herr Kettnaker, Herr Dr. Bierbaum, die Alte Leipziger Lebensversicherung ist einer der führenden Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Regelmäßig belegt Ihre Gesellschaft beim AssCompact AWARD Berufsunfähigkeit den ersten Platz und der Zuwachs bei den Neuverträgen ist – auch in Zeiten der Pandemie – sehr beeindruckend. Was ist Ihr Erfolgsrezept?

FK: Als Alte Leipziger erheben wir einen hohen Qualitätsanspruch an alle von uns angebotenen Versicherungsleistungen. Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung haben wir uns deshalb bewusst für eine schlanke Tarifpolitik entschieden und bieten seit vielen Jahren eine selbstständige Berufsunfähigkeits- sowie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für alle Versorgungsschichten an. Dabei legen wir sehr großen Wert auf leistungsstarke Tarife. Ein Anspruch, der durch die Top-Ergebnisse aller führenden Ratingagenturen seit Jahren dokumentiert wird.

Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstand, ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern

Die Grundfähigkeitsversicherung hat sich als leistungsstarkes Vorsorgeinstrument mittlerweile im deutschen Versicherungsmarkt etabliert. 20 Lebensversicherer bieten diese Versicherungslösung inzwischen an. Warum hat sich Ihr Haus entschieden, diese Tarifwelt Anfang 2022 einzuführen?

JB: Für die Alte Leipziger ist eine ausführliche und detaillierte Marktrecherche ein fest verankerter Grundsatz. Insofern beobachten wir Trends und Entwicklungen am Markt sehr genau und prüfen die Bedarfssituation der Kunden ebenso kritisch wie die Akzeptanz einer neuen Versicherungslösung aufseiten der Vertriebspartner. Jetzt sehen wir die Voraussetzungen für eine Grundfähigkeitsversicherung aus dem Hause Alte Leipziger als erfüllt an und führen unser Leistungsangebot im Markt ein.

Frank Kettnaker, Vorstand, ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern

Bei den aktuell angebotenen Grundfähigkeitsversicherungen finden sich sowohl hierarchisch als auch modular aufgebaute Tarifsysteme. Aus welchen Gründen haben Sie sich für ein modulares Tarifsystem entschieden?

FK: Vor allem Auszubildende, Berufsanfänger sowie handwerkliche Berufe verfügen regelmäßig nur über ein vergleichsweise geringes Vorsorgebudget. Unser Anspruch ist, dass auch mit geringen Beiträgen ein fundierter Versicherungsschutz eingerichtet werden kann. So umfasst bereits der Baustein „Basis“ eine Absicherung von zehn Grundfähigkeiten, zwei Organfunktionen sowie des Risikos einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.

Kunden, die ein größeres Vorsorgebudget haben, können ihren Schutz ganz individuell erweitern oder unsere vorgefertigten Komfort-Konzepte wählen. Zur Absicherung berufsspezifischer Fähigkeiten haben wir zusätzliche Zielgruppen-Konzepte für jeden einzelnen Beruf zusammengestellt. Sie sehen: Mit der Einführung des Grundfähigkeitsschutzes bieten wir ein weiteres, hoch qualifiziertes Vorsorgeinstrument, das passgenau auf die Bedürfnisse und Versorgungswünsche unserer Kunden abgestellt werden kann.

Sie adressieren den „Basis-Versicherungsschutz an junge Menschen und nehmen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit in den Versicherungsschutz auf. Ist das nicht ein bisschen widersprüchlich?

JB: Nein, ganz im Gegenteil. Natürlich ist das Risiko einer Pflegebedürftigkeit auch alterskorreliert, denn mit einem höheren Lebensalter steigt auch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Jahr 2020 von den 4,32 Millionen Leistungsempfängern der sozialen Pflegeversicherung 291.000 pflegebedürftige Versicherte Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter 25 Jahren waren. Deshalb ist es für uns äußerst wichtig, dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit schon im Baustein „Basis“ enthalten ist.

Mit welchen Modulen kann der Versicherungsschutz aus dem Baustein „Basis“ ergänzt werden?

FK: Unser modulares Tarifsystem beinhaltet zehn Bausteine. Der Baustein „Basis“ kann wahlfrei und unter Berücksichtigung von Bedarfssituation und Versorgungswunsch des Kunden mit anderen Tarifbausteinen ergänzt werden. Die einzelnen Bausteine können dabei auch für eine zielgruppenorientierte Ansprache eingesetzt werden. Zum Beispiel für die Ansprache von Köchen mit dem Baustein „Sinne“. 

Mit welchem Baustein sollte der „Basis“-Schutz möglichst immer ergänzt werden?

JB: Unsere Empfehlung ist, die Absicherung des Risikos „Auto fahren“ jedem Kunden anzubieten. Ein Verlust der Fahrerlaubnis für Pkw begründet sich mit vielen Erkrankungen wie etwa Epilepsie und die Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall wird in diesem Fall maßgeblich vom Gesetzgeber definiert. Natürlich beinhaltet der Versicherungsschutz auch eine Absicherung der Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw, sofern diese medizinisch begründet ist.

Bei der Durchsicht der Tarifunterlagen fällt auf, dass der Versicherungsschutz bereits für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat angeboten wird. Damit sichert sich die Alte Leipziger auf dem deutschen Versicherungsmarkt ein Alleinstellungsmerkmal. Allerdings haben Kinder in diesem Alter viele Grundfähigkeiten noch nicht vollständig entwickelt.

FK: Natürlich ist die Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Verlust einer Grundfähigkeit, dass diese Grundfähigkeit bereits erworben wurde. Deshalb bieten wir für Kinder ab Beginn des siebten Lebensmonats bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen auf ausgewählte Risiken beschränkten Versicherungsschutz an.

Das bedeutet, wir versichern beispielsweise das Risiko einer Krebserkrankung oder auch einer Pflegebedürftigkeit des Kindes. Wenn kein Leistungsfall eintritt, wird der Versicherungsschutz mit Vollendung des dritten Lebensjahres dann automatisch und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine Grundfähigkeitsversicherung umgewandelt.

Die Grundfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger wird mit dem Baustein „Basis“ und neun optionalen Tarifbausteinen angeboten. Welchen Versicherungsschutz beinhaltet eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr?

JB: Den Versicherungsumfang legt der Versicherungsnehmer bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages ganz individuell fest. Das heißt, auch wenn ein Kleinkind vor dem vollendeten dritten Lebensjahr versichert wird, wird über den Umfang des Versicherungsschutzes ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bereits bei Antragstellung entschieden.

Der Dichter und Zeichner Wilhelm Busch soll gesagt haben: „Denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.“ Eltern haben oft konkrete Pläne für die berufliche Ausbildung der Kinder. Doch der Nachwuchs geht eigene Wege. Hier schließt sich die Frage an: Kann für ein Kleinkind ein finaler Versicherungsschutz definiert werden?

FK: Ich stimme Ihnen zu. Sicherlich muss der Versicherungsschutz oft mit Blick auf die konkrete Bedarfssituation zum späteren Zeitpunkt nachjustiert werden. Diese Notwendigkeit wurde bei der Tarifentwicklung selbstverständlich berücksichtigt. Es gibt viele Anlässe für eine zusätzliche Absicherung von Grundfähigkeiten. Zum Beispiel die Vollendung des zehnten und des 18. Lebensjahres der versicherten Person, der Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums. Nicht zu vergessen der Eintritt in das Berufsleben nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums.

Muss die versicherte Person bei der Erweiterung des Versicherungsschutzes nochmals eine Risikoprüfung durchlaufen?

JB: Das hängt von den beantragten Tarifbausteinen ab. Wird für die versicherte Person beispielsweise eine Absicherung der Bausteine „Auto fahren“ oder „Mobilität“ beantragt, so verzichten wir auf eine Risikoprüfung. Sofern der Versicherungsschutz beispielsweise um die Bausteine „Psyche“ oder „Gesundheit“ ergänzt werden soll, ist eine vereinfachte Risikoprüfung erforderlich. Selbstverständlich stehen für eine bedarfsgerechte Anpassung des Versicherungsschutzes auch umfangreiche Ausbau- und Nachversicherungsgarantien zur Verfügung.

Bietet Ihr Grundfähigkeitenschutz eine Schnittstelle zur Berufsunfähigkeitsversicherung an, um aus der Grundfähigkeits- in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln?

FK: Auch daran wurde gedacht. Selbstverständlich bieten wir diese Möglichkeit an. Die BU-Wechseloption kann erstmals ab dem Alter zehn mit dem Wechsel in eine weiterführende Schule erfolgen – und das ohne erneute Risikoprüfung! Oder anlässlich des Einstiegs in das Berufsleben bis zum vollendeten 35. Lebensjahr. In dieser Altersgruppe räumen wir beispielsweise auch Promotionsstudenten nach dem Erwerb ihres akademischen Grades noch einen Wechsel aus der Grundfähigkeits- in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, dann mit vereinfachter Risikoprüfung.

Auch heute wird die Grundfähigkeitsversicherung noch oft als Ventillösung für Kunden angeboten, die aus gesundheitlichen Gründen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur mit vertraglichen Erschwernissen abschließen können. Wie sehen Sie das?

JB: Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein vollwertiger Versicherungsschutz und keinesfalls nur eine Ventillösung! Im Beratungsgespräch sollten immer beide Vorsorgealternativen vorgestellt werden. Das eröffnet dem Kunden einen größeren Entscheidungsspielraum und beweist gleichzeitig die fachliche Expertise des Vermittlers. Für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz ist eine Entweder-oder-Entscheidung nicht zielführend. Deshalb ist auch eine Kombination von Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung ganz selbstverständlich möglich.

Besteht die Gefahr einer Kannibalisierung der Berufsunfähigkeits- durch die Grundfähigkeitsversicherung?

FK: Ein klares Nein! Die Bedarfssituation und das Anforderungsprofil hat sich auf Verbraucherseite in den letzten Jahren kontinuierlich verändert. Mit einem Angebot von alternativen Vorsorgeinstrumenten zur Absicherung von Arbeitskraft und alltäglichen Fähigkeiten eröffnen wir Kunden und Vermittlern ein wesentlich größeres Spektrum für den so wichtigen Existenzschutz. Die BU-Wechseloption sichert auch nachträglich die Möglichkeit eines Wechsels der Versicherungslösung und mit unseren umfangreichen Ausbau-, Erweiterungs- sowie Nachversicherungsoptionen ist eine lebensbegleitende und bedarfsgerechte Anpassung möglich.

Häufig legen Kunden den Versicherungsschein nach der Policierung ab und vergessen den Versicherungsvertrag. Die Stunde der Wahrheit schlägt im Versicherungsfall. Wie gut ist Ihre Gesellschaft bei der Bearbeitung und Abwicklung von Leistungsanträgen wegen Berufsunfähigkeit oder des Verlusts einer versicherten Grundfähigkeit aufgestellt?

JB: Die Leistungsabteilung der Alte Leipziger Lebensversicherung, und das darf ich gleichermaßen stolz und selbstbewusst sagen, ist sehr gut aufgestellt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten eingereichte Leistungsanträge schnell und äußerst professionell ab. Auch wenn ein eindeutiges Votum nicht möglich ist, versuchen wir, zusammen mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Vertreter eine kundenfreundliche Lösung zu finden. Die Qualität im Leistungsfall war und ist uns ein sehr hohes Anliegen.

Herr Kettnaker, Herr Dr. Bierbaum, vielen Dank für das interessante Gespräch.

Bilder (2–3): © ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern