Zunehmend kündigen Stromunternehmen ihren Kunden , weil sich die Belieferung aufgrund der hohen Preise nicht mehr für sie lohnt. Besteht die nun Gefahr, möglicherweise plötzlich ohne Strom dazustehen?
Ein rechtliche Einschätzung von Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Derzeit kündigen viele preisgünstige Stromanbieter die Verträge ihrer Kunden. Grund dafür sind die massiv gestiegenen Einkaufspreise für Strom. Betroffene stehen dann aber trotzdem nicht ohne Stromversorgung da. Denn der örtliche Grundversorger – oft die Stadtwerke – ist gesetzlich dazu verpflichtet, die sogenannte Ersatzversorgung zu übernehmen.
Allerdings ist dieser Ersatztarif meist teurer. Kunden können dann innerhalb von drei Monaten fristlos kündigen und einen neuen, günstigeren Vertrag abschließen. Reagieren sie nicht, setzt der Grundversorger nach drei Monaten die Belieferung mit Strom zum Grundversorgungstarif fort. Ab dann gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Eigentlich sind Stromanbieter nicht dazu berechtigt, den Liefervertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, weil ihre Einkaufspreise gestiegen sind. Hier handelt es sich um das unternehmerische Risiko des Anbieters.
Stromkunden können in diesem Fall Schadenersatz für den Betrag fordern, den sie im Rahmen der Ersatzversorgung mehr bezahlen müssen – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Stromanbieter den Vertrag regulär, zum Beispiel durch eine fristgerechte Kündigung, hätte beenden können. Dafür ist es ratsam, den Zählerstand zum Zeitpunkt der Kündigung als Beweis zu fotografieren. Außerdem sollten Betroffene gegenüber dem alten Versorger die Einzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag kündigen. Meldet der Stromanbieter Insolvenz an, verringern sich die Chancen für Schadenersatzforderungen.
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