Aufklärung der Versicherten ja, Impfkontrolle nein

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In der Politik gibt es Überlegungen, die Krankenversicherungen im Zuge der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden. Diese lehnen die geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und gegebenenfalls Weiterleitung des individuellen Impfstatus jedoch entschieden ab.

Gemeinsame Erklärung der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband zum Gesetzentwurf zur Impfpflicht (SARS-CovImpfG):

Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterstützen alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht der Krankenversicherungen, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren, entspricht ihrem Aufklärungsauftrag. Deshalb unterstützen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Impfkampagne der Bundesregierung nach besten Kräften.

Die für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und gegebenenfalls Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen lehnen sie jedoch entschieden ab. Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspricht diesem Prinzip fundamental. Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden.

Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, ist zudem nicht praktikabel. Diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen. Hinzu kommen die Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Für Versicherte, die keine Nachweise einreichen, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden.