Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Check24 hatte nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlten.
„Das vermeintliche Topangebot muss längst nicht das günstigste am Markt sein, wenn die Mehrzahl der Versicherer gar nicht in den Vergleich einbezogen sind,“ sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv.
„Verbraucher*innen würden ein Vergleichsportal sicher anders bewerten, wenn klar ersichtlich ist, dass ihnen nur eine beschränkte Auswahl von Anbietern präsentiert wird. Und deshalb müssen sie deutlich auf eine derart eingeschränkte Marktauswahl und auf den Grund hierfür hingewiesen werden.“
Im Vergleich fehlten die meisten Versicherer
Check24 hatte im Internet den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen angeboten. Einbezogen waren nur Versicherer, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Das waren nicht einmal die Hälfte der Anbieter.
Auch viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, CosmosDirekt, Continentale, ERGO Direkt und Nürnberger fehlten.
Die geringe Marktabdeckung konnten Nutzer*innen allerdings kaum erkennen. Eine Liste der nicht teilnehmenden Versicherer befand sich erst am Ende einer gesonderten Internetseite, zu der lediglich ein unscheinbarer Link führte.
Verstoß gegen Versicherungsvertragsgesetz
Die Richter*innen schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass Check24 gegen seine Informationspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz verstieß. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte.
Check24 habe aber nur 38 von 89 Versicherern und damit nicht einmal die Hälfte der Anbieter einbezogen. Eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung sei auf dieser Grundlage nicht möglich.
Der Versicherungsvermittler hätte daher ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass seine Empfehlung auf einer lückenhaften Versicherer- und Vertragsauswahl beruht. An diese Information gelange der Kunde bei Check24 erst über Umwege und nach gezielter Suche, monierten die Richter. Von einem ausdrücklichen Hinweis könne keine Rede sein.
Die Richter*innen rügten außerdem, dass Informationen über die Markt- und Informationsgrundlage des Versicherungsvergleichs auf der Webseite fehlten. Ein Vermittler müsse klar und verständlich darlegen, welche Versicherungsprodukte er in Betracht gezogen habe und auf welche Weise er sich die nötigen Informationen verschaffe.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az. 2-03 O 347/19 - rechtskräftig
Themen:
LESEN SIE AUCH
Allianz Direct und CHECK24 starten strategische Partnerschaft
Verivox muss auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen
Hohes Sparpotenzial bei Kfz-Abschluss
Einkommenssicherung und Pflegeabsicherung: ASCORE aktualisiert Bewertung
ASCORE Analyse hat den Scoring-Jahrgang 2025 für die Bereiche Einkommenssicherung sowie Pflege- und Todesfallabsicherung veröffentlicht. Die aktualisierten Ergebnisse stehen Nutzern des ASCORE Navigators ab sofort zur Verfügung und umfassen die Bewertungen von 49 Lebensversicherungsunternehmen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
KIVI-Marktanteilsstudie 2024: Allianz bleibt vorn
Wie verschieben sich die Kräfte im deutschen Erstversicherungsmarkt? Die neue KIVI-Studie zeigt: Hohe Konzentration bei den Top-Anbietern, sichtbare Bewegungen in den Sparten – und methodische Anpassungen, die die Ranglisten verändern.
Feuer bleibt größtes Risiko: GDV warnt vor zunehmenden Schiffsbränden
Brände verursachen weiterhin die größten Schäden in der Seeschifffahrt – Lithium-Ionen-Batterien gelten als zentraler Auslöser. Der GDV fordert verbindliche internationale Standards, um das Risiko einzudämmen.
PKV: Geschäftsklima erholt sich nach schwierigen Jahren
Die private Krankenversicherung zeigt sich im ifo-Konjunkturtest stabilisiert. Nach einer längeren Durststrecke hellt sich die Stimmung langsam auf – doch die Branche bleibt unter Druck.
Lebensversicherung: Unsicherheit bremst laufende Beiträge
Die Lebensversicherung zeigt sich trotz globaler Handelskonflikte stabil – doch die Erwartungen für das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen sind eingetrübt. Welche Faktoren jetzt Wachstumspotenzial bieten, verrät ein Blick auf den ifo-Konjunkturtest.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.