Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern erarbeitet.
Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler*innen mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler*innen mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.
Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler*innen wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?
Der AfW hat nun in einem langwierigen Projekt und auch mit externer Unterstützung eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet.
Dank für die Unterstützung gilt unter anderem dem langjährigen Fördermitglied des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH und ganz besonders auch Versicherungsmakler Thomas Schmidt von der Conto Business Service GmbH, Potsdam, der den Anstoß für diese umfangreiche Projektarbeit gab.
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, erläutert dazu:
Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention im Rahmen der eigenen, professionellen gewerblichen Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist.
Der Bundesverband empfehle daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – mit Hilfe fachkundiger Spezialisten und auch mit Hilfe der erarbeiteten Checkliste. Die erarbeiteten Dokumente werden fortlaufend weiterentwickelt. Konstruktive Kritik sei hierfür jederzeit willkommen.
Die Checkliste ist kostenfrei auf der Webseite des AfW abrufbar.
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