Eine Garantie von 100 Prozent der Beiträge ist nach der anstehenden Rechnungszinssenkung selbst bei extrem kostengünstigen Produkten mit üblicher Produktkalkulation nicht mehr darstellbar.
Vor diesem Hintergrund hat das ifa im Auftrag der Allianz Lebensversicherungs-AG die Auswirkung unterschiedlicher Garantiehöhen auf Chancen und Risiken von bAV-Produkten analysiert und dabei insbesondere untersucht, wie bedarfsgerechte Garantien auch im Rahmen der bAV angeboten werden können.
Auswirkung der Garantiehöhe auf Renditechancen
Je höher die Garantie eines Altersvorsorgeprodukts ist, desto geringer ist der Anteil von Aktien und anderen chancenreichen Kapitalanlagen.
Da Aktienrenditen über lange Zeiträume eine positive Korrelation mit der Inflation aufweisen, führt dies dazu, dass es neben den beiden bekannten Auswirkungen von Garantien (nämlich der Reduktion des Renditepotenzials und der Reduktion desjenigen Risikos, das aus den Schwankungen der Aktienmärkte resultiert) noch einen dritten Effekt gibt:
Garantien erhöhen dasjenige Risiko, das aus der Inflation resultiert. Ob und in welchen Fällen mehr Garantie auch inflationsbereinigt zu mehr Sicherheit führt, kann daher nur mit quantitativen Analysen beantwortet werden.
Wir haben im Rahmen eines stochastischen Simulationsmodells ein marktübliches dynamisches Hybridprodukt mit einer Garantie von 60 Prozent bis 90 Prozent der Beiträge mit einem rein sicherungsvermögenbasierten Produkt mit einer Garantie von 100 Prozent der Beiträge verglichen.
Die Berechnungen zeigen, dass eine Garantie von 100 Prozent der Beiträge im aktuellen Umfeld zu einer sehr starken Reduktion der Chancen führt. Umgekehrt reduziert diese Garantie zwar das nominale Risiko – in Bezug auf das relevante reale Risiko wirkt sie hingegen (wenn überhaupt) kaum risikoreduzierend.
Im aktuellen Zinsumfeld sind daher niedrigere Garantieniveaus auch für sicherheitsorientierte Menschen bedarfsgerechter als hohe.
Angebot bedarfsgerechter Garantieniveaus in der bAV
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ist eine Garantie von 100 Prozent der Beiträge gesetzlich vorgeschrieben. Das Angebot bedarfsgerechter Garantieniveaus ist hier also nicht zulässig.
Im Gegensatz dazu können bei der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) auch niedrigere Garantieniveaus angeboten werden. Die unterschiedlichen Zusagearten können jedoch unterschiedliche Ausgestaltungen der Rentenbezugsphase bedingen: So kommen in der Praxis bei der BZML oft sogenannte teildynamische Renten zum Einsatz, in der BOLZ werden hingegen in der Regel sogenannte volldynamische Renten angeboten.
Wir haben daher die Ansparphase und die Rentenbezugsphase auch gemeinsam analysiert und dabei folgende Effekte beobachtet:
- Bei einer BOLZ mit abgesenkter Garantie sind die garantierte Rentenhöhe sowie der „Wert“ der Rente mit einer großen Wahrscheinlichkeit höher als bei einer BZML mit 100 Prozent Beitragsgarantie.
Diese beiden Größen sind offensichtlich direkt proportional zur Ablaufleistung, sodass sich die Unterschiede, die sich zwischen den Produkten in Bezug auf die Chancen und Risiken der Ablaufleistung ergeben, unmittelbar übertragen. - Auf die Anfangsrente lassen sich die Effekte aus der Ansparphase allerdings nicht direkt übertragen, denn diese wäre bei gleichem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Kapital bei der volldynamischen Rente geringer als bei der teildynamischen Rente.
Der Vorteil der BOLZ aus der Ansparphase ist aufgrund des in vielen Fällen höheren Verrentungskapitals allerdings so groß, dass in den meisten betrachteten Fällen die BOLZ- und BZML-Produkte im Mittelwert ähnliche Anfangsrenten aufweisen.
Bei den BOLZ-Produkten wird die Rente dann voraussichtlich stärker steigen und kann insbesondere nie sinken.
Insgesamt erscheint das Chance-Risiko-Profil einer BOLZ mit reduzierter Garantie im aktuellen Umfeld auch unter Einbeziehung der Rentenbezugsphase attraktiver als das Chance-Risiko-Profil einer BZML mit 100 Prozent Beitragsgarantie.
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