Mit den neuen Unfalltarifen premium und optimum T21 der degenia ist ein modernes Konzept mit vielen verschiedenen Produktfeatures entstanden. Unter anderem bieten die Tarife eine dem Alter des Versicherungsnehmers exakte und vor allem risikoadäquate Tarifierung.
Welche Leistungen die neuen Tarife der degenia im Einzelnen bieten:
Feste Altersanpassung für Erwachsene
Bei vielen Unfallversicherungen steht man ab einem gewissen Alter - meist zwischen 60 und 70 Jahren - aufgrund der „Altersanpassungsklausel“ vor der unfreiwilligen Wahl: Entweder Reduzierung der Invaliditätssumme oder Erhöhung des Beitrages.
Hierbei ist ein Zuschlag in Höhe von 50 – 100 Prozent keine Seltenheit. Diese Entscheidung entfällt bei dem degenia-Unfallkonzept T21. Durch eine dynamische Altersanpassungsklausel wird der Vertrag ab dem 40. Lebensjahr der versicherten Person jährlich angepasst.
Beginnend mit einer jährlichen Anpassung von 1 Prozent nach frühestens fünf Jahren Vertragslaufzeit. Durch diese Verteilung der Beitragsangleichung auf mehrere Jahre fällt der übliche Beitragssprung aus.
Schutzimpfungen
Spätestens seit Corona wird das Thema Schutzimpfungen fester Bestandteil im Leben vieler Menschen bleiben. Allerdings verläuft nicht jede Schutzimpfung ohne Nebenwirkungen. Im neuen Unfallkonzept T21 sind Gesundheitsschäden aufgrund Schutzimpfungen mitversichert.
Herausragende Gliedertaxe
Im optimum-Tarif steckt eine der besten Gliedertaxen am Markt. So liegt beispielsweise der Invaliditätsgrad für die Hand bei überdurchschnittlichen 80 Prozent. Gleiches gilt für einen Fuß mit 70 Prozent und Gehör auf einem Ohr mit 50 Prozent.
Mitwirkungsanteil bis 100 Prozent
Wirken Vorerkrankungen oder bestehende Gebrechen an einem Unfall oder seinen Folgen mit, dann wird die Leistung bei Invalidität oder Tod entsprechend der Mitwirkung gekürzt.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent (premium) beziehungsweise 75 Prozent (optimum), verzichten die degina AG auf die Minderung der Leistung, so Halime Koppius, Vorstand der degenia AG.
Außerdem würde durch den integrierten Baustein „Mitwirkung von Krankheiten 100 Prozent“ in ihrem optimum T21 Konzept keine Leistungskürzung erfolgen.
Pro Aktiv
Nach einer schweren Unfallverletzung, die voraussichtlich zu einer dauerhaften Invalidität führt, ist meist eine spezielle, individuelle Therapie notwendig. Die Krankenkassen übernehmen allerdings nicht jede Therapie oder leisten nur anteilig dafür. Durch den kostenfreien Zusatzbaustein „Pro Aktiv“ werden die vom Arzt empfohlenen Therapien über die Leistungen der Krankenkassen hinaus übernommen, wie zum Beispiel Logopädie, Akupunktur, Osteopathie.
Drei einfache Gesundheitsfragen
Die T21-Tariflinien kommen mit drei einfachen Gesundheitsfragen aus:
- Erstens nach ernsthaften Krankheiten oder Erkrankungen wie AIDS (HIV), Alzheimer, Bandscheibenvorfall, Diabetes, Krebs, Multiple Sklerose etc.
- Zweitens, ob bei einer der zu versichernden Personen dauerhafte Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt.
- Drittens, ob eine der zu versichernden Personen innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Alkohol- oder Rauschgiftsucht behandelt wurde oder eine derartige Sucht bekannt ist.
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