Die Flutereignisse in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz haben die Menschen in den überschwemmten Regionen schwer getroffen. Aktuell werden durch die Landesregierungen in Verbindung mit den Landesingenieurkammern unter anderem freiwillige Tragwerksplaner und Statiker gesucht, die bereit sind, die Standsicherheit durch die Flut geschädigter Häuser zu beurteilen.
Die HDI Versicherung unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich und bestätigt ihren Kunden Versicherungsschutz im Rahmen bestehender Planungshaftpflichtversicherungen, auch wenn Beratungsleistungen unentgeltlich auf Basis ehrenamtlichen Engagements erfolgen.
Die örtlichen Baubehörden benötigen derzeit häufig fachliche Unterstützung für ihre bauordnungsrechtlichen Maßnahmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Zutrittsverboten oder zu deren Aufhebung.
Im Fokus steht dabei aktuell vor allem das ehrenamtliche Engagement von Tragwerksplanern, die ihre Fachexpertise unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Aufgrund der Tragweite der zu erbringenden Standsicherheitsberatung kommt der Klärung des Versicherungsschutzes und damit der Absicherung der ehrenamtlich tätigen Tragwerksplanenden eine besondere Bedeutung zu.
Andreas Huth, HDI Leiter Produktmanagement Planungshaftpflicht, betont:
Die HDI Versicherung ist sich dieser besonderen Ausnahmesituation sehr bewusst und begrüßt ausdrücklich das Engagement der Ingenieurkammern bei der Unterstützung von Flutopfern in den betroffenen Gebieten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Der Versicherer bestätigt daher, dass für Architekten und Ingenieure, die bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversichert sind und als Fluthelferinnen und Fluthelfer ehrenamtliche Beratungsleistungen erbringen, Versicherungsschutz im Rahmen der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Helfer, für die diese Regelung relevant ist, sollten sich mit HDI in Verbindung setzen.
Als Berufshaftpflichtversicherer für Architekten und Ingenieure stehe HDI damit denen zur Seite, die ihre fachliche Expertise im Rahmen einer ehrenamtlichen Beratung zur Verfügung stellen, ergänzt Huth. Die Regelung ist vorläufig befristet bis zum 31.12.2021.
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