Schutzkleidung auf dem Motorrad ist ein absolutes Muss. Das fängt beim Helm an und hört bei geeigneten Stiefeln noch lange nicht auf. Jeder, der schon einmal auf den Schutz von Helm und Protektoren vertrauen musste weiß, wie wichtig die komplette Ausstattung ist, um Verletzungen bei einem Sturz zu vermeiden oder zumindest zu mindern.
Neben dem Helm ist nach einem Unfall aber in der Regel auch die Schutzkleidung in Mitleidenschaft gezogen. „Die HDI Versicherung hat deshalb jetzt die komplette Schutzkleidung mit in den Versicherungsschutz einbezogen,“ erklärt Stefan Baumann, Leiter Produktmanagement Kfz der HDI Versicherung. So ist jetzt auch die sonstige Schutzkleidung bei einem Unfall oder einem Zusammenstoß mit Tieren mitversichert. Das heißt, auch beschädigte Protektoren, Stiefel oder Jacken sind künftig vom Versicherungsschutz erfasst.
Der beste Schutz gegen Unfallfolgen ist allerdings immer noch eine besonnene Fahrweise. Das gilt für das Motorrad genauso wie fürs Auto. Stefan Baumann ergänzt: „Deshalb zahlt sich vorausschauendes Autofahren künftig auch bei der Motorrad-Versicherung aus.“ Denn bei HDI können Motorräder jetzt auch als Zweitfahrzeug mit einem verbesserten Schadenfreiheitsrabatt eingestuft werden: Wenn für ein Erstfahrzeug des Bikers bei HDI ein SFR von mindestens 2 besteht, kann er mit einem SFR 2 für sein Motorrad einsteigen.
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