Annähernd 80 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Rund 20 Prozent zahlen durchschnittlich 132 Euro dazu.
Zu diesem Ergebnis kommt der diesjährige Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die von GKV-Versicherten gezahlten Mehrkosten bei Hilfsmitteln.
Laut Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, komme der dritte Mehrkostenbericht erneut zu dem Ergebnis, dass ca. 80 Prozent der gesetzlich Versicherten ihre Hilfsmittel mehrkostenfrei erhalten.
Damit zeige sich eine Tendenz, die durchaus positiv zu bewerten sei. Dem GKV-Spitzenverband sei es wichtig, dass die Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag eine hochwertige Hilfsmittelversorgung mehrkostenfrei erhalten.
Um die hohe Qualität zu gewährleisten, schreibt die GKV das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fort und berücksichtigen somit den schnellen medizinisch-technischen Fortschritt.
In der öffentlichen Diskussion spielen Mehrkosten, die bei Hilfsmitteln von GKV-Versicherten selbst gezahlt werden, zu Recht immer wieder eine Rolle. Gemäß dem für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Sachleistungsprinzip, sollen gesetzlich Versicherte eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung ohne Mehrkosten erhalten.
Der Gesetzgeber hat lediglich eine Selbstbeteiligung als Zuzahlung von mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro für jedes Hilfsmittel vorgesehen. Gezahlte Mehrkosten sind also eine freiwillige Entscheidung der Versicherten.
Versicherte haben bei der Versorgung mit Hilfsmitteln die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, auch über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehende Ausstattungen beziehungsweise Leistungen zu wählen, müssen dann aber entsprechende Mehrkosten selbst tragen.
Datenlage mit wichtiger Transparenz in Mehrkostenzahlungen
Mit dem dritten Mehrkostenbericht liegt eine umfassende Datenauswertung zu den im Jahr 2020 gezahlten Mehrkosten vor. Ausgewertet wurden rund 95 Prozent der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen der verschiedenen Kassenarten aus dem Jahr 2020; diese wurden leistungserbringerneutral analysiert. Insgesamt handelt es sich um 28 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen der Krankenkassen von rund 9 Milliarden Euro.
Die erhobenen Daten liefern nach wie vor keine Erkenntnisse, weshalb sich Versicherte für ein Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden. Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine
Rechtsgrundlage, wonach auch qualitative Daten von Leistungserbringenden zu liefern sind, um im Falle von Fehlentwicklungen gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
Anhand dieser Daten sollen Rückschlüsse getroffen werden, aus welchen Gründen sich Versicherte zum Abschluss von Mehrkostenvereinbarungen entschieden haben.
Mehrkosten bei jedem fünften Hilfsmittel
Über alle Produktgruppen hinweg wurden bei rund 5,7 Millionen Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten dokumentiert. Das entspricht einem Anteil von ca. 20 Prozent an allen Hilfsmittelversorgungen. Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug rund 746 Millionen Euro, die durchschnittliche Höhe der angefallenen Mehrkosten lag bei 132 Euro.
Gernot Kiefer führt dazu aus: „Die Abgrenzung zwischen dem, was medizinisch notwendig ist und damit solidarisch finanziert wird, und dem, was mehr in den Bereich der Komfortleistungen gehört, ist immer wieder eine Herausforderung. Einlagen sind dafür ein Beispiel: Versicherten beschwerdefreies Gehen zu ermöglichen, wird von der Solidargemeinschaft finanziert. Spezielle Sporteinlagen für die Hochgebirgswanderung sind hingegen eher eine Komfortleistung, für die dann Mehrkosten anfallen können. Mehrkosten sind Ausdruck der Wahlfreiheit der Versicherten. Wir wollen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Versorgung mit Mehrkosten bewusst gefällt wird. Diese Entscheidung darf nicht durch eine interessengeleitete Beratung dahingehend beeinflusst werden, sich für Hilfsmittel zu entscheiden, die mit Mehrkosten verbunden sind.“
Leistungserbringende müssen aktiv informieren
Aufgrund des 2017 beschlossenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) sind die Anbieter der Gesundheitsleistungen verpflichtet, GKV-Versicherten immer mehrkostenfreie Hilfsmittel anzubieten und diese über ihren Versorgungsanspruch (Sachleistungsprinzip) zu informieren.
Wünschen Versicherte eine zusätzliche Leistung außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV, sind die Leistungserbringenden zudem verpflichtet, den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten abgerechneten Mehrkosten mitzuteilen. Diese Maßnahmen sollen für mehr Transparenz über das Ausmaß der im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten sorgen und langfristig dabei helfen, ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern. Die Mehrkostenberichte des GKV-Spitzenverbandes bieten hierfür wichtige Anhaltspunkte.
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