Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom könnte Deutschland seine internationale Vorreiterrolle bei der Blockchain-Technologie und im Krypto-Sektor verspielen, wenn ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums umgesetzt wird.
Mit der sogenannten Kryptowertetransferverordnung soll eigentlich der Missbrauch von Kryptowerten für kriminelle und terroristische Zwecke verhindert werden.
Kryptowertedienstleister sollen fortan Daten zu Auftraggebenden und Empfangenden bei Übertragungen von Kryptowerten erheben, speichern und übermitteln.
Manche Verpflichtungen der Verordnung sind aber in der Praxis nicht erfüllbar, sodass deutsche Kryptowertedienstleister zentrale Funktionen ihres Geschäftsmodells nicht mehr erbringen könnten, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom.
Dazu gehöre etwa die Übertragung von Kryptowerten auf sogenannte „Unhosted Wallets“, die nicht von anderen Kryptowertediensleistern verwaltet werden, oder auf „Smart Contracts“, die keinen Inhaber oder gar eine Anschrift haben.
Das hätte verheerende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleister und würde die Blockchain-Strategie der Bundesregierung konterkarieren,
so Hansen. Kunden würden dadurch lediglich verstärkt in den unregulierten Markt sowie zu ausländischen Anbietern abwandern.
Auch bei Übertragungen zwischen zwei Kryptowertedienstleistern – zum Beispiel zwei Kryptoverwahrern – lassen sich die geplanten Anforderungen zurzeit noch nicht umsetzen, da es bisher an einem technischen Standard für den Datenaustausch mangelt.
Bitkom möchte die Erarbeitung funktionierender Standards unterstützen und bietet die Einrichtung entsprechender Arbeits- und Austauschgruppen zwischen Aufsichtsbehörde und Krypto-Unternehmen an, betont Hansen. Der Digitalverband plädiert dafür, risikoangemessene Lösungen für das Geldwäscherisiko bei Kryptowerten zu schaffen, die sich die Eigenschaften der Blockchain wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit zunutze machen. Denn:
Eine Eins-zu-Eins-Übertragung herkömmlicher Pflichten auf eine gänzlich neue und andersartige Technologie erweist sich als nicht zielführend,
So ist dank der Blockchain die lückenlose Nachverfolgung von Transaktionsketten über Blockchain-Analytics-Tools möglich. Auch heute schon werden Transaktionsketten zur Umsetzung von Geldwäschepflichten nachverfolgt und auf Geldwäscherisiken untersucht.
Dieser Ansatz sollte ausgebaut werden, anstatt pauschal personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu übermitteln. Zudem weist Bitkom darauf hin, dass in Kürze europäische Richtlinien für die Bekämpfung von Geldwäsche bei Kryptowerten veröffentlicht werden sollen. Hansen warnt:
Bei einer Zukunftstechnologie wie Blockchain an dieser Stelle mit einer nationalen Sonderregelung vorzupreschen hilft nicht weiter, da Geldwäsche insbesondere grenzübergreifend stattfindet.
Sein Rat: "Auf jeden Fall ist es notwendig, statt eines Hau-Ruck-Verfahrens zum Ende der Legislaturperiode einen ausreichenden Dialogprozess im Gesetzgebungsverfahren zu führen."
Die vollständige Bitkom-Stellungnahme zur Kryptowertetransferverordnung ist online verfügbar unter: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Stellungnahme-zur-Kryptowertetransferverordnung
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