Stornokosten bei Flexpreisen der Reiseveranstalter

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Flexible Stornierungsbedingungen geben den Kunden Sicherheit und motivieren zu Reisebuchungen in unsicheren Zeiten. Doch die meisten Stornierungen passieren 14 Tage vor Anreise und sind in der Regel mit hohen Stornokosten versehen.

Reiseveranstalter bieten derzeit aber, bedingt durch Corona sehr flexible Bedingungen: Stornierungen oder Umbuchungen sind teilweise bis zu 14 Tage vor Urlaubsantritt kostenlos möglich.

Stornierungen meist 14 Tage vor Reiseantritt

Das größte Stornorisiko für den Kunden liegt aber genau in dieser Zeitspanne: Nach Auswertung der Schadensfälle in der Reiserücktritts-Versicherung hat die ERGO Reiseversicherung festgestellt, dass 65 Prozent der Stornierungen innerhalb der letzten 14 Tage vor Urlaubsantritt stattfinden.

Das bedeutet: Mehr als jeder zweite Kunde, der später stornieren muss, bleibt auf seinen Stornokosten sitzen. Zusätzlich ist in dieser Zeitspanne die Stornostaffel mit bis zu 80 Prozent des Reisepreises am höchsten.

Vielen Kunden ist bei Buchungsabschluss nicht bewusst, dass sie nach Ablauf dieser Stornofrist plötzlich im Risiko stehen: Müssen sie in diesem Zeitraum stornieren, haben sie keinen Versicherungsschutz. Die Buchung liegt im Regelfall so weit zurück, dass sie diesen oftmals auch nicht nachträglich abschließen können.

Flexpreis-Angebote nur mit Versicherungsschutz

Torsten Haase, Mitglied des Vorstands, ERGO Reiseversicherung, meint: „Flexpreis-Angebote der Reiseveranstalter sind gut, wenn sie mit einem ebenso flexiblen Versicherungsschutz abgesichert sind. Die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung inklusive Reiseabbruch-Schutz braucht nicht angepasst werden, wenn sich der Reisezeitpunkt durch Um- oder Neubuchung von Reisen ändert.

Und wenn die Reise wegen unerwarteter Erkrankung nicht kostenlos storniert werden kann oder gar die Reise abgebrochen werden muss, greift der Versicherungsschutz.“

Um den Kunden optimal abzusichern, darf aktuell auch der  Ergänzungs-Schutz Covid-19 nicht fehlen, der u.a. bei Erkrankung an Covid-19, Quarantäne und Verweigerung der Beförderung bzw. Einreise greift.

 

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