Verzicht des Versicherers auf Sonderkündigungsrecht nach VSH-Schadenfall des Maklers

Gemäß Paragraf 111 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann nach Anerkennung oder Ablehnung eines Versicherungsfalles jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, muss er eine Frist von einem Monat einhalten. In der Praxis bedeutet das: Findet der Versicherungsmakler innerhalb dieses Monats keinen neuen Versicherer, wird die IHK als Erlaubnisbehörde ihm mangels Nachweises der gesetzlichen Pflichtversicherung die Erlaubnis entziehen.

(PDF)
Anzugtraeger-zerreißt-Vertrag-314803405-AS-sorapopAnzugtraeger-zerreißt-Vertrag-314803405-AS-sorapop

Aus diesem Grund ist für viele Versicherungsmakler der Verzicht des Versicherers auf dessen Sonderkündigungsrecht im Schadenfall ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des VSH-Anbieters. Doch dadurch reduziert sich die Auswahl auf nur wenige Anbieter.

Christian-Henseler-2020-CGPA-Europe-UnderwritingChristian-Henseler-2020-CGPA-Europe-UnderwritingCGPA Europe Underwriting GmbH Christian Henseler, Geschäftsführer, CGPA Europe Underwriting GmbH

Natürlich bleibt dem Versicherer, wie auch dem Versicherungsnehmer, immer das Recht, den Vertrag ordentlich zum Ablauf zu kündigen.

Doch der Vorteil des Verzichts auf die schadenfallbedingte Kündigung ist deutlich: Hat der Versicherungsmakler einen Drei-Jahres-Vertrag abgeschlossen, ist er mindestens für die gesamte vereinbarte Versicherungsdauer in Sicherheit.

Gerade für Existenzgründer, bei denen das Gefahrenpotenzial eines Vermögensschadens grundsätzlich höher ist, ist dies von großer Wichtigkeit.

Hinzu kommt, dass es im worst case auch zu zwei in kurzer Zeit aufeinander folgenden Schäden kommen kann, weiß Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europa Underwriting GmbH aus München.

Der Anschlussvertrag

Versicherungsmakler wissen zudem, dass es bei der Suche nach einem Anschlussvertrag sehr wichtig ist, ob der Versicherer eine schadenfallbedingte Kündigung innerhalb von einem Monat ausgesprochen hat oder ob man mit ihm vereinbaren kann, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag von sich aus zum nächsten Ablaufdatum kündigt.

Einige VSH-Deckungskonzepte beinhalten auch ein sogenanntes Anhörungsrecht des Deckungskonzeptanbieters, wenn der Versicherer den Vertrag des Versicherungsmaklers nach einem Schadenfall kündigen möchte.

Aber welche Argumente hat der Deckungskonzeptanbieter?

Wenn der Versicherer im Interesse der Versichertengemeinschaft einem einzelnen Versicherten kündigen möchte, so deckt sich das in der Regel mit dem Interesse des Anbieters. Man will ja schließlich nicht die Schadenquote des Gesamtbestands gefährden oder das Verhältnis zu einem langjährigen Kooperationspartner trüben.

Verglichen mit einem solchen Anhörungsverzicht stellt der Kündigungsverzicht ein klares Statement des Versicherers (und nicht des Deckungskonzeptanbieters) dar, seinen Kunden im Schadenfall nicht alleine zu lassen,.

Neben diesen sachlichen Gründen gibt es auch noch einen psychologischen Grund. Ein Haftungsfall kann sich, insbesondere wenn es um hohe Summen geht und mehrere Instanzen angerufen werden, über einen sehr langen Zeitraum hinziehen. Das kann mental sehr belastend sein.

Der Umstand, dass der eigene VSH-Versicherer den Schadenfall letztlich nicht zum Anlass nimmt, auch noch die Kündigung mit einer Frist von einem Monat auszusprechen, sorgt dann durchaus für ein bisschen Beruhigung.

Bilder: ©  (1) sorapop – stock.adobe.com (2) CGPA Europe Underwriting GmbH

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Financial team at workFinancial team at worksepy – stock.adobe.comFinancial team at worksepy – stock.adobe.com
Produkte

Hans John erweitert VSH-Deckungskonzepte

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hat in Zusammenarbeit mit der ERGO bedeutende Erweiterungen in den Deckungskonzepten zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung umgesetzt, nachdem zuletzt das Konzept mit der Allianz erweitert wurde. Zu den Neuerungen gehört eine Klausel, die Vermittlern eine vorläufige Abwehrkostenerstattung gewährt, wenn strittig ist, ob eine ausgeübte Tätigkeit unter das versicherte Berufsbild fällt.

Male courier with bicycle delivering packages in city. Copy space.Male courier with bicycle delivering packages in city. Copy space.Halfpoint – stock.adobe.comMale courier with bicycle delivering packages in city. Copy space.Halfpoint – stock.adobe.com
Produkte

Anschlussversicherung für ehemalige Leasingräder

Wer sein (Dienst-)Rad nach Leasingende übernehmen möchte, kann über Alteos-Partner*innen nahtlos und für eine unbegrenzte Vertragslaufzeit die Anschlussversicherung abschließen. In dieser sind Fahrrad, Zubehör und Schloss bis zu 15.000 Euro versicherbar.

Frau-Senior-387535424-AS-Lumos-spFrau-Senior-387535424-AS-Lumos-spLumos sp – stock.adobe.comFrau-Senior-387535424-AS-Lumos-spLumos sp – stock.adobe.com
Produkte

HDI mit angepasstem VH-Schutz für Berufsbetreuer

In der Neufassung des Betreuungsorganisationsgesetzes ist neben der formalen Registrierung der Berufsbetreuer eine verpflichtende VSH vorgesehen. Die HDI Versicherung stellt dafür ein neu entwickeltes Pflichtversicherungsprodukt für Berufsbetreuer vor.

Rear view in a car of beautiful young happy love couple lookingRear view in a car of beautiful young happy love couple lookingdusanpetkovic1 – stock.adobe.comRear view in a car of beautiful young happy love couple lookingdusanpetkovic1 – stock.adobe.com
Produkte

ERGO mit leistungsstarkem Kfz-Tarif

Der neue Kfz-Tarif ist verständlich aufgebaut und kommt mit den Produktlinien Smart und Best. Umfassende Leistungen sind bereits in der Grunddeckung enthalten. Ergänzende Bausteine ermöglichen eine passgenaue Absicherung.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.