Die DAK-Gesundheit fordert ein umfassendes und nachhaltiges Reformkonzept für die nächste Legislaturperiode. Damit plädiert der Verwaltungsrat der drittgrößten gesetzlichen Kasse unter anderem für eine Stärkung der Selbstverwaltung.
Außerdem drängt er auf eine finanzielle Neuausrichtung der Pflegeversicherung sowie auf eine systematische Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und stärkere Patientenrechte.
Zudem fordert das Parlament der DAK-Gesundheit die Patientenbeauftragte künftig vom Bundestag wählen zu lassen.
Unter dem Titel "Gesundheitspolitischer Kompass" hat der Verwaltungsrat seine Forderungen für die anstehende Bundestagswahl jetzt zusammengefasst und einstimmig verabschiedet.
Das deutsche Gesundheitswesen ist stabil genug, um auch schwerste Krisen zu meistern,
heißt es in einem gemeinsamen Vorwort des Verwaltungsratsvorsitzenden Dieter Schröder und seines Stellvertreters Horst Zöller.
Die Pandemie fördere aber auch die bestehenden strukturellen und qualitativen Mängel der Versorgung zutage. Schröder und Zöller betonen:
Wir müssen in Deutschland die von der Krise und ihrer Bewältigung ausgehenden Impulse jetzt für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und der Pflege nutzen.
Der Verwaltungsrat verknüpft seine Forderungen mit drei Leitgedanken:
- Qualität als Leitbild der Gesundheits- und Pflegepolitik
- Das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) als gesellschaftlichen Stabilitätsanker stärken
- Solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sicherstellen
In der Corona-Pandemie habe sich wieder gezeigt, wie wichtig eine selbstverwaltete Sozialversicherung ist, um Krisen zu meistern. Daher fordert Dieter Schröder: "Das Gesundheitswesen braucht eine starke soziale Selbstverwaltung."
DAK fordert pauschalen Bundeszuschuss und Stärkung der Patientenberatung
Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit kritisiert die in den vergangenen Jahren stark gestiegene finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und verlangt, ihre Eigenanteile bei einer Heimunterbringung künftig zu deckeln.
Zudem sollten die Bundesländer verbindlich an den Investitionskosten für stationäre Einrichtungen beteiligt werden. In dem Positionspapier heißt es:
Pflege ist die soziale Frage der 2020er Jahre.
Deshalb solle zur solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung und insbesondere zur Deckung der gesamtgesellschaftlichen Kosten ein pauschaler Bundeszuschuss aus Steuermitteln eingeführt werden.
Die DAK-Gesundheit fordert darüber hinaus eine Stärkung der Patientenberatung. Ganz wichtig: Die Patientenbeauftragte solle künftig vom Bundestag gewählt werden und nicht mehr wie bisher von der Bundesregierung ernannt.
Eine direkte Wahl der Patientenbeauftragten - analog der Wehrbeauftragten - könne ihre Legitimation deutlich stärken und wäre mit erweiterten Rechten verbunden.
Zudem plädiert der Verwaltungsrat dafür, ihrem Amt dann auch die Unabhängige Patientenberatung (UPD) zuzuordnen und diese künftig aus Steuermitteln zu finanzieren.
Forderung nach weitreichenden Reformen im deutschen Krankenhaussystem
Ein Anliegen der DAK-Gesundheit ist es, den Nutzen von digitalen Anwendungen, wie der elektronischen Patientenakte, in der Gesundheitsversorgung besser greifbar zu machen.
In den vergangenen Jahren sind dem Staat weitreichende Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung zugefallen, um Prozesse zentral zu steuern und zu beschleunigen.
Der Verwaltungsrat fordert, dass der Staat sich jetzt wieder auf die Organisation der Rahmenbedingungen konzentriert und die aktive Steuerungsrolle beim Leistungsangebot und der gesundheitlichen Versorgung künftig der gemeinsamen Selbstverwaltung überlässt.
Der Verwaltungsrat plädiert vor dem Hintergrund der Corona-Krise für weitreichende Reformen auch im deutschen Krankenhaussystem.
Erforderlich sei bei den Kliniken eine qualitätsorientierte Strukturbereinigung bei gleichzeitiger Definition von regionalen Umkreis- oder Verantwortungskorridoren.
Für die Grundversorgung fordert das Gremium einen verstärkten Aufbau ambulanter medizinischer Versorgungszentren und regionaler Pflegekompetenzzentren.
Auch über die duale Finanzierung der Krankenhäuser durch Krankenkassen und Bundesländer müsse neu nachgedacht werden. Der Verwaltungsrat fordert eine Neuordnung der verfassungsrechtlichen Kompetenzen in der Krankenhausfinanzierung zwischen Bund und Ländern.
Bei Arzneimitteln sieht der Verwaltungsrat besondere Herausforderungen durch einen hohen Preisdruck. Im Kompass heißt es:
Seit 2010 haben sich die Preise neuer Arzneimittel in Deutschland fast vervierfacht.
Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde ein anerkanntes Verfahren für die Preisfindung innovativer Therapieoptionen eingeführt.
Die DAK-Gesundheit plädiert dafür, dieses Verfahren weiterzuentwickeln. Insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen seien neue Erstattungsmodelle notwendig.
Stärkere Berücksichtigung der geschlechterbedingten Unterschiede in der Gesundheitsversorgung
Der Verwaltungsrat fordert darüber hinaus eine stärkere Berücksichtigung der geschlechterbedingten Unterschiede in der Gesundheitsversorgung.
Es sei wichtig, Forschung und Lehre zur Gendermedizin zu fördern, etwa durch Gründung weiterer Institute und Lehrstühle an medizinischen Hochschulen. Bereits in der Ausbildung künftiger Ärztinnen und Ärzte müsse das Thema Gendergerechtigkeit verankert werden.
Schließlich fordert der Verwaltungsrat, dass faire Wettbewerbsbedingungen unter den gesetzlichen Krankenkassen hergestellt und bewahrt werden.
Dazu sei eine einheitliche Aufsicht über die Krankenkassen in Bund und Ländern wichtig sowie die Einführung standardisierter Qualitätsindikatoren anhand derer Angebote objektiv verglichen werden können.
Die Ergebnisse sollten regelmäßig zentral und unabhängig ausgewertet und veröffentlicht werden. "Eine größere Transparenz könnte hier den Wettbewerb um besseren Service und Leistungen zwischen den Krankenkassen intensivieren."
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