Über die Meinungsvielfalt bei Juristen wird gerne gespottet. Wir alle kennen die Phrase „zwei Juristen, drei Meinungen.“ Doch auch bei Versicherungsvermittlern ist das nicht viel anders. Es genügt ein täglicher Blick in die geschlossenen Foren im Social-Media-Bereich und bei den verschiedenen Sichtweisen ist man manchmal froh, dass dort keine Endkunden mitlesen können.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch bei der Frage nach der richtigen Deckungssumme die Meinungen weit auseinandergehen.
Aktuell sieht der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von 1.300.380 Euro je Versicherungsfall und 1.924.560 Euro für alle Schaden innerhalb eines Jahres vor. Die meisten Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen bieten standardmäßig Deckungssummen an, die darüberliegen.
Aktuell sind das zumeist 1.500.000 Euro mit einer zweifachen Maximierung. Vereinzelt sind es auch nur 1.400.000 Euro oder es wird eine höhere Maximierung angeboten. Vorbei sind die Zeiten, in denen Versicherungsmakler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, und das so günstig wie möglich, abgeschlossen haben.
„Wir erleben eine deutlich höhere Qualität unserer Gespräche mit Versicherungsmaklern, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Dazu zählt auch die Frage nach der geeigneten Deckungssumme“, so Christian Henseler, der seit den 90er-Jahren im VSH-Bereich tätig ist und heute den VSH-Anbieter CGPA Europe Underwriting GmbH verantwortet. Zunächst klingt eine Deckungssumme von 1.500.000 Euro sehr hoch. Doch mit welchen Summen hantieren Versicherungsmakler täglich?
Alleine in der privaten Haftpflichtversicherung werden täglich Deckungssummen zwischen 10 und 50 Millionen vermittelt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dem Kunden dessen Arbeitskraft in Euro bis zum Ablauf visualisiert.
Je nach Summe und Laufzeit liegt diese schnell bei über 1 Million Euro. Hohe Werte kommen auch in der Sach- und Unfallversicherung zustande. Man denke an die Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus in Ballungszentren oder die Höchstleistung bei Vollinvalidität. Das simple Vergessen des Fahrerschutzes in der Kfz-Versicherung kann einen Millionenschaden verursachen, bei dem die Deckungssumme nicht mehr ausreicht. Dies ist in der Praxis bereits geschehen.
In der gewerblichen Versicherung sind die Werte der zu versichernden Risiken grundsätzlich noch höher. Hier kommt erschwerend hinzu, dass gewerbliche Versicherungen nicht für jeden Versicherungsmakler das tägliche Brot sind und dadurch das Fehlerpotenzial beträchtlich steigt.
Selbst bei einfachen Betriebshaftpflichtversicherungen sind die Deckungssummen höher als in der eigenen VSH des Vermittlers einer solchen Absicherung. Kommt es bei diesen und anderen Risiken zu einem Großschaden und es besteht aufgrund eines Beratungsfehlers oder einer Unterlassung durch den Versicherungsmakler keine Deckung, wird der Versicherungsnehmer beziehungsweise dessen Anwalt Schadenersatz von dem Vermittler fordern.
Es empfiehlt sich also, ein gesundes Bewusstsein hinsichtlich der täglich vermittelten Risiken und Versicherungssummen zu entwickeln:
- Haben Sie Kunden aus dem klein- und mittelständischen Bereich oder vielleicht auch industrielle Kunden?
- Kann es zu einem Umsatzausfall oder Produktionsstillstand dieser Kunden kommen?
- Wenn ja, wie hoch wäre der Schaden?
- Haben Sie entsprechenden Schutz angeboten?
- Wie hoch ist die Gefahr, dass einer Ihrer Mitarbeiter eine Falschberatung begeht?
- Wie hoch ist die Gefahr, dass eine Deckungsnote nicht an den Versicherer versandt wird?
- Dokumentieren Sie bei einem Versichererwechsel mögliche Unterschiede im Leistungsumfang der beiden Produkte?
„Wir wissen selbstverständlich, dass Schäden zumeist im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen. Daher möchten wir den Extremfall, in dem es dann wirklich um die Existenz des Vermittlers geht, mit höheren Deckungssummen zu fairen Konditionen absichern“,
so Christian Henseler. Die CGPA Europe Underwriting GmbH bietet daher Versicherungsmaklern alternativ Deckungssummen in Höhe von 2,5 Millionen Euro (ab 450 Euro netto per annum) und 5 Millionen Euro (ab 810 Euro netto per annum) an. Weitere Informationen rund um das Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lesen Sie auf www.vermittlerdeckung.de
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