Bereits seit 2011 veröffentlicht infinma, das Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit Vermittlern, Maklern sowie Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.
Im Rahmen der erstmaligen Untersuchung Marktstandards in der GF hat infinma 67 Tarife der Grundfähigkeitsversicherung analysiert. Untersucht wurden diesmal die Tarife von 26 Anbietern; im Jahre 2016 waren es gerade mal sechs Gesellschaften, die eine GF angeboten haben.
Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, begründet dies:
„Zum einen wollen wir natürlich der wachsenden Verbreitung und Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung Rechnung tragen. Zum anderen kommen wir aber auch gerne den Wünschen von Versicherern und Maklern nach, auch für diese Art der Arbeitskraftabsicherung unser bewährtes und vor allem einfaches und transparentes Verfahren anzubieten.“
Analyse wichtiger Qualitätsmerkmale
Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt.
Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.
Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.
Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, kommentiert die aktuellen Ergebnisse:
„Die Produkte in der GF haben recht schnell ein vergleichsweise hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzlich starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt.
So ist beispielsweise in nur kurzer Zeit der verkürzte Prognosezeitraum von sechs Monaten zum Marktstandard geworden. Schon jetzt ist auch zu erkennen, dass sich die Marktstandards sehr dynamisch entwickeln und es wahrscheinlich schon beim nächsten Update Änderungen am Standard geben wird.“
Das Verfahren steht für hohe Transparenz
Stephan Franz ergänzt:
„Themenschwerpunkte bei der Weiterentwicklung der Produkte sind beispielsweise die Verlängerungsoption, Nachversicherungsmöglichkeiten mit und ohne Anlass oder Zusatzleistungen bei Schweren Krankheiten.“
Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als beispielsweise bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“
Weitere Details zu den Marktstandards stehen hier.
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