Das Bundeskabinett hat am 03. Februar einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021.
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung, erklärt dazu: „Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt.
Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden. Das allein ist ein großer Rückschlag für das freie Internet.“
Neue Regelungen für Plattformen nur schwer umsetzbar
Susanne Dehmel weiter:
„Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stehen vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leistet das Gesetz einen Bärendienst. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielen als nach den alten Regeln.
Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schafft die Reform außerdem ein neues Bürokratieungeheuer. Bei einem Filmprojekt etwa müssten alle Urheber, die an dem Film mitgewirkt haben, jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Das könnte je nach Projekt mehrere Tausend Urheber betreffen. Kosten und Nutzen stehen bei dieser Informationspflicht in keinem Verhältnis.“
Text-und-Data-Mining für Wissenschaft und Forschung
Dehmel ergänzt: „Die in der Reform enthaltene Umsetzung der sogenannten Online-SatKab-Richtlinie sollte den Weg frei machen für eine zeitgemäße Fernsehnutzung. Der beschlossene Entwurf scheitert aber an diesem Anspruch. Aufgrund vieler Mängel im Gesetzesentwurf wird die derzeitige Situation nicht verbessert.
Und beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger setzt der Entwurf nur die EU-Richtlinie wortgleich um.
Für Start-ups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Hier wird das letzte Wort beim Europäischen Gerichtshof liegen. Einzig zu begrüßen an der Umsetzung der Urheberrechtsreform sind die Regelungen zum sogenannten Text-und-Data-Mining. #
Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. Die EU schafft damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz.“
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