Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte informiert darüber, dass sie von vielen Versicherungsmaklern erfahren hat, dass es immer noch eine Vielzahl von Kunden gibt, die immer noch über die Höhe der Versicherungsleistung aus der Betriebsschließungsversicherung mit dem Versicherer verhandeln.
Die Kanzlei Michaelis vertritt mittlerweile mehrere hundert Mandanten anwaltlich und kann aufgrund dieser Erfahrungen auch hier Kunden bestmöglich unterstützen.
Sie weist darauf hin, dass Versicherungsmakler*innen Ihre Kunden unbedingt darüber informieren sollten, dass die gesamten Kosten einer gerichtlichen Streitigkeit von einem anderen übernommen werden können. Dieser andere ist ein professioneller Prozesskostenfinanzierer (kurz: PKF).
Die Kanzlei Michaelis holt für Kunden der Versicherungsmakler*innen mit ihrem Prozesskostenfinanzierer in Sachen Betriebsschließungsversicherung eine vollständige Kostenübernahmeerklärung ein. Dann hat der Kunde keine weiteren Kosten, wenn als nächster Schritt ein gerichtliches Verfahren für erforderlich wird.
Alle Kosten bedeutet auch alle Kosten
Enthalten sind demnach die Gerichtskosten, die Anwaltskosten oder aber auch erforderliche Sachverständigenkosten. Und dies in unbegrenzter Höhe. Auch die Gegnerkosten, zum Beispiel beim Unterliegen im Rechtsstreit sind enthalten.
Manchmal ist der sanfte Druck einer gerichtlichen und fundierten Klage auch für einen Versicherer hilfreich, zu einer endgültigen Entscheidung über die Höhe der Zahlung zu kommen. Denn kaum ein Kunde möchte ewig auf das Geld warten.
Materiell rechtlich ist die Kanzlei Michaelis zu 100 Prozent davon überzeugt, dass in den allermeisten Fällen der Versicherer leisten muss.
Das gesamte Expertenteam der Kanzlei Michaelis steht hier mit hoher Fachkompetenz zur Verfügung. Gutachterlich hat dieses Thema auch Herr Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität zu Berlin) überprüft und bestätigt.
Als Gegenleistung ist ein Teil des Anspruches des Kunden an den Prozesskostenfinanzierer abzutreten.
Die Erfolgsbeteiligungen des Prozesskostenfinanzierers liegen zwischen 20 und 30 Prozent von dem erstrittenen Anspruch. Auch im Falle eines vorherigen Vergleiches.
Die Konditionen des Prozesskostenfinanzierers (PKF)
- Erlösbeteiligung an den PKF bei Verfahrensabschluss in den ersten zwei Jahren: pauschal 25 Prozent von dem erstrittenen Anspruch, mindestens jedoch das 2-fache der vom Prozesskostenfinanzierer investierten Kosten, auch bei einem Vergleich.
- Erlösbeteiligung an den PKF bei Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren: pauschal 30 Prozent von dem erstrittenen Anspruch, mindestens jedoch das 3-fache unserer Kosten, auch bei einem Vergleich.
- Sonderkonditionen bei Streitwerten im Millionenbereich, ca. pauschal 20Prozent von dem erstrittenen Anspruch.
Bilder: (1) © Axel Bueckert – stock.adobe.com (2) © Kanzlei Michalis Rechtsanwälte
Themen:
LESEN SIE AUCH
"Die Bayerische Lösung ist unwirksam“
Ende der Corona-Schonzeit: Jetzt D&O-Schutz überprüfen
Gerade die Verantwortlichen von kleineren Unternehmen sind einem hohen Risiko ausgesetzt: Sie haften für Fehler mit ihrem Privatvermögen. Neue Fristen ab September und Januar können nun den schnellen finanziellen Ruin heraufbeschwören. Für wen spätestens jetzt eine D&O-Versicherung sinnvoll ist.
Gewerberechtsschutz ein Muss für Selbstständige und Unternehmer
Ob beruflich oder privat: Das Risiko, rechtlicher Auseinandersetzungen ist höher als gedacht. Verglichen mit Privatpersonen sind Unternehmer den Risiken besonders ausgesetzt und sollten nicht am Schutz sparen.
Nürnberger digitalisiert Gewerbeversicherung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.