Das nächste Unwetter kommt bestimmt

© Wira SHK – stock.adobe.com

Arbeitslos werden die Mitarbeiter der Versicherungen im Schadenservice der Hausratversicherung zu keiner Jahreszeit. Gerade beschäftigen sie sich zum Beispiel mit Frostschäden.

Der erste große Sturm „Sabine“ kam 2020 bereits im Februar. 2021 tragen die Tiefdruckgebiete wieder Männernamen. Vielleicht möchten Sie auch mal ein Tief taufen? Für das laufende Jahr sind leider schon fast alle Namen vergeben.

Mit fünf Durchläufen über alle 26 Buchstaben des Alphabets kann man rechnen, das macht also 130 Tiefdruckgebiete. Nicht alle werden so schadenträchtig wie „Sabine“. Trotzdem ein guter Anlass, seine Hausratversicherung und auch andere Versicherungsverträge zu überprüfen.

Sturm ab Windstärke 8

Eine Absicherung gegen Sturm und Hagel ist bereits in der Grunddeckung einer Hausratversicherung enthalten.

Sturm ist definiert mit Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. Meteorologisch gesehen ist das stürmischer Wind mit einer Geschwindigkeit ab 62 km/h.

Die Sturmversicherung gilt fast immer nur für Sachen in Gebäuden. Versichert ist auch, wenn der Sturm das Dach abdeckt oder ein Fenster zerbricht und dann Regenwasser den Hausrat beschädigt. Da nicht für jeden Ort genaue Wetterdaten verfügbar sind, gibt es Beweiserleichterungen. Fragen Sie zum Beispiel Ihren Dachdecker, ob er vor Ort noch mehr Schäden reparieren musste.

Blitzschlag oder Überspannung

Vor allem bei Sommerunwettern kommt es an der Luftmassengrenze zwischen Hochs und Tiefs oft zu schweren Gewittern. Der direkte Blitzschlag ist im Rahmen der Feuerversicherung gedeckt, auch wenn der Blitz nicht zündet und es nur Schäden durch Hitze oder Luftdruck gibt.

Es gibt aber auch indirekte Schäden. Sie entstehen durch Überstrom, Überspannung und Blitzstromwanderwellen, wenn der Blitz in einiger Entfernung in eine Trafostation oder eine Freileitung einschlägt. Moderne Hausratversicherungen decken die Schäden, die dadurch an Elektrogeräten wie TV, HiFi-Anlage, Computer oder Telefon entstehen. Eventuell gibt es dafür Entschädigungsgrenzen und Beitragszuschläge.

Erweiterte Naturgefahren

Wer rundum gegen Unwetterschäden versichert sein will, braucht die Erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung). Sie umfasst die Gefahren

  • Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung und Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch

in einem Paket. Die Zusammenfassung der Gefahren dient dem Risikoausgleich und damit der Kalkulation bezahlbarer Beiträge.

Die Versicherer ermitteln vor allem mit Blick auf Hochwasser und Starkregen eine Gefährdungsklasse. 21 Millionen Adressen, 225.000 Kilometer Flussläufe und 593 Millionen Höhenpunkte wurden in ein System eingespeist, das die Versicherer gemeinsam mit der Wasserwirtschaft entwickelt haben.

Seit 2019 wird nicht die Überschwemmungsgefahr durch Bäche, Flüsse und Seen betrachtet, sondern auch eine Gefährdungsklasse für Starkregen ermittelt. Wer selber etwas über sein Risiko erfahren möchte, kann dies unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus—garten/naturgefahren-check kompass-naturgefahren.de[/url] tun.

Die gute Nachricht: Mehr als 99 Prozent aller Häuser in Deutschland sind problemlos gegen Hochwasserschäden versicherbar. Zwar wird immer wieder der Ruf nach einer Pflichtversicherung laut. Wer das fordert, sollte zwei Punkte bedenken: Derzeit versichern sich nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer gegen Hochwasser, obwohl sie es problemlos könnten. Und wenn alle pflichtversichert wären, wie viele Mittel würde der Staat dann noch für den dringend nötigen Hochwasserschutz ausgeben? Die Versicherungswirtschaft setzt hier auf Freiwilligkeit.